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Streit mit Dachlatte und Samurai-Schwert: Gericht fordert neues Beweisstück an

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Von: Hartmut Zimmermann

Justiz
Ein Streit zwischen zwei Männern, der in lebensbedrohlichen Schlägen endete, beschäftigt das Landgericht in Fulda. (Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Die Verletzungen, die der 37-jährige Angeklagte in der Nacht im Januar seinem Widersacher zugefügt hat, waren nicht unmittelbar lebensbedrohlich, hätten es aber sein können. So das Fazit des rechtsmedizinischen Gutachtens zum Streit in einer Fuldaer Wohnung.

Fulda - In dem Prozess vor dem Landgericht in Fulda hatte am Montag Gutachterin Dr. Gabriele Lasczkowski das Wort. Die Gießener Rechtsmedizinerin, die an den bisherigen Verhandlungstagen dem Prozess gefolgt war, erläuterte am Montag den haupt- und ehrenamtlichen Richtern, wie sie die Verletzungen beurteile, die der 38-Jährige bei der aus dem Ruder gelaufenen Auseinandersetzung mit seinem Zechkumpan erlitten hatte.

Fulda: Streit mit Dachlatte und Schwert - Neues Beweisstück angefordert

Vor allem einer Verletzung des Schädelknochens, die eine lokale Blutung im Kopf zur Folge hatte, galt ihr Augenmerk. Die hatte der Angeklagte dem Mann wohl beim Schlag mit einer rund 80 Zentimeter langen Dachlatte zugefügt. Dies Verletzung sei nicht akut lebensgefährlich gewesen, hätte aber bei einem anderen Verlauf den Tod des Geschlagenen zur Folge haben können: „Wenn die Blutung nicht aufgehört oder neu eingesetzt hätte und dann der Erguss auf das Gehirn gedrückt hätte, wäre der Mann in akuter Lebensgefahr gewesen.“

Auf Nachfrage von Richter Josef Richter bestätigte die Rechtsmedizinerin, dass die drei Kopfwunden – neben dem Bruch des Schädelknochens waren eine Verletzung am Ohr und Frakturen am Jochbein festgestellt worden – durchaus mit der Schilderung des Angeklagten einhergehen könnten, dass dieser nur zwei Mal zugeschlagen habe: „Die nur äußerliche Ohr-Verletzung und der Schädelbruch könnten auch bei dem Schlag auf die Schläfe des Verletzten entstanden sein. Jedenfalls seien die Schläge „mit Wucht“ ausgeführt worden.

Nicht festlegen wollte sich Lasczkowski bei der Frage, ob diese Attacke, wie vom Angeklagten geschildert, Teil einer Abwehr gegen einen drohenden Schlag mit einem rund einem Meter langen Samurai-Schwert war oder nicht. Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, regte sie an, ein offenbar vom Opfer des Angriffs selbst zusammengezimmertes Podest in Augenschein zu nehmen. Dieses Möbelstück, so hatte das Opfer des Dachlatten-Angriffs ausgesagt, habe er über sich gezogen und sozusagen als Schild benutzt, um die Hiebe abzuwehren, mit denen der Angeklagte ihm zusetzte.

„Wenn sich auf der Unterseite des ,Podests‘ Blutspuren finden, dann ist das der positive Beweis für die Aussage des Opfers“, sagte Lasczkowski. Das Problem: Das „Podest“ wurde bislang nicht sichergestellt – und untersucht hatten die Spurensicherer lediglich die Blutspuren auf der Oberseite des Bretts. Daher wird das Gericht für den Fortsetzungstermin versuchen, der Holzkonstruktion habhaft zu werden, um so der Wahrheitsfindung ein Stück näherzukommen.

Blut auf Rückseite des „Schutzschilds“?

Diesem Zweck diente auch die Befragung einer Reihe von Zeuginnen und Zeugen. Ein Bekannter des Angeklagten, den dieser am frühen Morgen nach der Tat getroffen hatte, während die Polizei noch nach dem Mann gefahndet hatte, berichtete über die Spannungen zwischen dem 37-Jährigen und dem Opfer der Attacke. Der 38-Jährige habe, zumal wenn er betrunken gewesen sei, sein Gegenüber immer wieder extrem provoziert und gereizt.

Ein zur Sache befragter Polizeibeamter berichtete über die Vernehmung jenes Zeugen, der bei dem sich zum Streit entwickelnden Trinkgelage dabei gewesen war. Der habe von Angriffsversuchen und Angriffen des späteren Opfers auf den späteren Täter zunächst mit einem kleinen Beil und dann mit dem bereits erwähnten Schwert gesprochen. Danach hatten der Angeklagte und zwei seiner Begleiter den Ort der Zecherei verlassen.

Dass es dort wenig später zu der mit den lebensbedrohlichen Schlägen endenden Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern kam, hatten die Bekannten nur als Ohrenzeugen erlebt. Um so intensiver sucht nun das Gericht nach Indizien zum genauen Hergang der Tat.

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