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Verurteilt wegen Taubenfütterung: Angeklagte gelobt Besserung 

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Von: Sarah Malkmus

Die Angeklagte muss wegen der verbotswidrigen Taubenfütterung in Fulda 265 Euro zahlen.
Die Angeklagte muss wegen der verbotswidrigen Taubenfütterung in Fulda 265 Euro zahlen. © Sebastian Kircher

Vor Gericht ist sie keine Unbekannte: Die 65-jährige Fuldaerin, die in mehreren Fällen verbotswidrig Tauben gefüttert hat, ist am Mittwoch am Amtsgericht Fulda zu insgesamt 265 Euro Bußgeld verurteilt worden. 12 Verfahren sollten ursprünglich verhandelt werden. Schließlich waren es jedoch nur zwei, die restlichen zehn wurden eingestellt.

Im ersten Verfahren warf Staatsanwältin Kirsten Diegelmann der Angeklagten vor, im Dezember 2017 verbotswidrig Tauben auf dem Fuldaer Uniplatz gefüttert zu haben. Sie sei vorher mehrfach auf das geltende Verbot hingewiesen worden.

Zum Vorfall selbst äußerte sich die Angeklagte nicht. Stattdessen sprach ihr Verteidiger Dr. Eisenhart von Loeper für sie. Er machte auf den Stellenwert des Tierschutzes aufmerksam und sagte, dass der 65-jährigen Angeklagten doch eigentlich „hohe Anerkennung“ gebühre, schließlich habe sie den schutzbedürftigen Tieren „Nothilfe“ geleistet und sie vor dem „Aushungern durch das Fehlen von artgerechten Fütterern geschützt“. Außerdem habe sich die Angeklagte stets gewünscht, dass Taubenhäuser errichtet werden. Generell jedoch sollte bedacht werden, dass ein Taubenfütterungsverbot verfassungswidrig sei, sagte der Verteidiger.

„Das hat nichts mit der Verhandlung zu tun“

Staatsanwältin Diegelmann blickte etwas anders auf das Geschehen: „Das hat nichts mit der Verhandlung zu tun“, sagte sie zu Loeper. Es handele sich um eine Verordnung der Stadt zum Fütterungsverbot, von der die Angeklagte durchaus Kenntnis gehabt habe. Trotzdem habe sie sich wiederholt vorsätzlich darüber hinweggesetzt und daraufhin ein Bußgeld erhalten. Sie fügt hinzu: „Ob das Taubenfütterungsgesetz verfassungswidrig ist oder nicht, haben wir hier heute nicht zu entscheiden.“

Entgegen der Forderung der Staatsanwältin Diegelmann, die Angeklagte zu 200 Euro Bußgeld zu verurteilen, entschied sich die Richterin Angela Winkler dazu, ein Bußgeld von 15 Euro für den ersten Fall zu verhängen. Zur Überzeugung des Gerichtes führten die in Augenschein genommenen Fotos, die die Angeklagte bei der Tat zeigen sowie der Aussage eines Zeugen, der bekundete, die Rentnerin dabei beobachtet zu haben, wie sie „aus Leinensäcken Vogelfutter unter Bänke am Uniplatz gestreut“ habe.

Auch im zweiten Fall verfassungswidrig gehandelt

Auch im zweiten Fall habe die Angeklagte im Dezember 2017 verbotswidrig Tauben am Uniplatz gefüttert, warf Diegelmann ihr vor. Richterin Winkler betonte jedoch, die Angeklagte habe sowohl in diesem Jahr als auch im Jahr 2019 keine Tauben mehr gefüttert, weswegen sie davon ausgehe, dass die Angeklagte ihren Fehler mittlerweile eingesehen habe.

Schließlich gelang es den Beteiligten, sich auf einen Kompromiss zu einigen: Die Rentnerin zog ihren Einspruch im zweiten Fall zurück, müsse allerdings 250 Euro Bußgeld zahlen. Dafür würden alle weiteren zehn Verfahren eingestellt.

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Kein Taubenfüttern mehr in Zukunft

Auf Nachfrage bestätigte auch die 65-jährige Rentnerin, sie wolle in Zukunft keine Tauben mehr füttern. Außerdem – so die Richterin – handele es sich um ein Bußgeld- und nicht um ein Strafverfahren; primär stehe eine Verwarn- und Denkzettelfunktion im Mittelpunkt.

Sollte sie jedoch weiterhin Tauben füttern, drohten ihr weiterhin Bußgeldbescheide. Winkler erklärte außerdem, wie sich die Angeklagte zukünftig verhalten könne, sollte sich eine Taube in einer „Nothilfe-Situation“ befinden. Dann könne die Rentnerin jederzeit die zuständige Verwaltungsstelle kontaktieren, die sich schließlich um das Problem kümmere.

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