Aus Sicht der Stadt Fulda kommt ein weiterer Gesichtspunkt hinzu: „Die Lindenstraße wird im Bereich der Bahnhofstraße, die hier Fußgängerzone ist, von sehr vielen Fußgängern gequert. Leider ist bei fast jedem Umlauf der Lichtsignalanlage zu beobachten, dass Fußgänger verbotswidrig bei Rotlicht die Straße queren. Auch hier war es aus Gründen der Verkehrssicherheit angezeigt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit herabzusetzen.“
Leider passieren Fußgänger fast ständig verbotswidrig bei Rotlicht die Straße.
Um trotz der Unfallhäufigkeit an der Einmündung Sturmiusstraße und der undisziplinierten Fußgänger im Bereich der Bahnhofstraße wieder eine Stetigkeit des Verkehrsflusses in der Lindenstraße zu erreichen, sei es in der Folge sinnvoll gewesen, die zeitliche Befristung der örtlich begrenzten zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich Kindertagesstätte an der Marienschule aufzuheben – hier galt bereits Tempo 30 während der Öffnungszeiten des Kindergartens, berichtet Kowolll-Ferger.
Dafür sei in der Lindenstraße für den gesamten Abschnitt zwischen dem Heinrich-von-Bibra-Platz und der Nikolausstraße / Petersgasse eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 angeordnet worden – und zwar dauerhaft.
Für den Bereich der Heinrichstraße stelle sich die Situation derzeit anders da. Hier gebe es im Gegensatz zur Lindenstraße keinen Unfallschwerpunkt und damit keine rechtliche Grundlage, um dort ebenfalls die zulässige Höchstgeschwindigkeit herabsetzen zu können, sagt Kowoll-Ferger. Deshalb gilt in der Lindenstraße jetzt Tempo 30, in der Heinrichstraße nicht.
Auch die Friedrichstraße beschäftigte zuletzt die Bewohner und Politiker der Stadt Fulda: Diskutiert wurde, ob die Straße für Autos gesperrt werden sollte.