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Viel Verkehr und viele Gefahren: In der Lindenstraße gilt jetzt Tempo 30

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Von: Volker Nies

Lindenstraße in Fulda
Auch wegen der Fußgänger auf der Bahnhofstraße herrscht in der Lindenstraße jetzt Tempo 30. © Volker Nies

In der Lindenstraße in Fuldas Innenstadt gilt seit kurzem Tempo 30. In der parallel verlaufenden Heinrichstraße gibt es jedoch keine neue Höchstgeschwindigkeit. Für diese unterschiedliche Behandlung gebe es Gründe, sagt die Stadt.

Fulda - Die Anordnung des Tempolimits in der Lindenstraße durch die Stadt Fulda hat eine Vorgeschichte, sagt Pressesprecherin Monika Kowoll-Ferger auf Anfrage unserer Zeitung: „Seit einigen Jahren kommt es an der Kreuzung Lindenstraße/Sturmiusstraße immer wieder zu Unfällen. Häufige Ursache war, dass aus beiden Richtungen der querenden Sturmiusstraße die Vorfahrt der Autofahrer auf der Lindenstraße nicht beachtet wurde.“

Fulda: Tempo 30 gilt jetzt in der Lindenstraße - Häufig Unfälle

Zudem sei es zu Unfällen in der Lindenstraße vor der Einmündung Sturmiusstraße gekommen, weil Fahrzeuge beim Spurwechsel zusammengestoßen sind. Sowohl die zusätzliche Verdeutlichung der Verkehrsführung durch ergänzende Markierungsmaßnahmen als auch Sichtverbesserungen für die wartepflichtigen Fahrzeuge in der Sturmiusstraße hätten nicht zu einer nachhaltigen Reduzierung des Unfallgeschehens geführt, bedauert Kowoll-Ferger.

„In Abstimmung mit der Polizei war daher als weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Unfallhäufigkeit die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit notwendig“, erklärt die Sprecherin der Stadt Fulda.

Aus Sicht der Stadt Fulda kommt ein weiterer Gesichtspunkt hinzu: „Die Lindenstraße wird im Bereich der Bahnhofstraße, die hier Fußgängerzone ist, von sehr vielen Fußgängern gequert. Leider ist bei fast jedem Umlauf der Lichtsignalanlage zu beobachten, dass Fußgänger verbotswidrig bei Rotlicht die Straße queren. Auch hier war es aus Gründen der Verkehrssicherheit angezeigt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit herabzusetzen.“

Leider passieren Fußgänger fast ständig verbotswidrig bei Rotlicht die Straße.

Monika Kowoll-Ferger, Sprecherin der Stadt Fulda

Um trotz der Unfallhäufigkeit an der Einmündung Sturmiusstraße und der undisziplinierten Fußgänger im Bereich der Bahnhofstraße wieder eine Stetigkeit des Verkehrsflusses in der Lindenstraße zu erreichen, sei es in der Folge sinnvoll gewesen, die zeitliche Befristung der örtlich begrenzten zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich Kindertagesstätte an der Marienschule aufzuheben – hier galt bereits Tempo 30 während der Öffnungszeiten des Kindergartens, berichtet Kowolll-Ferger.

Dafür sei in der Lindenstraße für den gesamten Abschnitt zwischen dem Heinrich-von-Bibra-Platz und der Nikolausstraße / Petersgasse eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 angeordnet worden – und zwar dauerhaft.

Für den Bereich der Heinrichstraße stelle sich die Situation derzeit anders da. Hier gebe es im Gegensatz zur Lindenstraße keinen Unfallschwerpunkt und damit keine rechtliche Grundlage, um dort ebenfalls die zulässige Höchstgeschwindigkeit herabsetzen zu können, sagt Kowoll-Ferger. Deshalb gilt in der Lindenstraße jetzt Tempo 30, in der Heinrichstraße nicht.

Auch die Friedrichstraße beschäftigte zuletzt die Bewohner und Politiker der Stadt Fulda: Diskutiert wurde, ob die Straße für Autos gesperrt werden sollte.

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