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„Dann werde ich zum Vampir“ - Angeklagter hatte Verlangen nach Blut

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Von: Sabrina Mehler

Nach dem Fund einer leblosen Person fand in der Weserstraße in Fulda ein größerer Polizeieinsatz statt.
Der Angeklagte hatte seinen Bekannten Anfang Mai des vergangenen Jahres in dessen Haus in der Weserstraße erstochen. © Fuldamedia

Hatte der 27-Jährige, der wegen Totschlags angeklagt ist, eine sexuelle Beziehung zu seinem Opfer? Diese Vermutung wurde am Dienstag während der Verhandlung am Landgericht laut. Auch das Verlangen des psychisch kranken Angeklagten, Blut trinken zu wollen, war Thema.

Fulda - Der junge Mann hatte seinen Bekannten Anfang Mai des vergangenen Jahres in dessen Haus in der Weserstraße in Fulda erstochen. Wie der Angeklagte schon während eines früheren Verhandlungstages ausgesagt hatte, hätten ihm „böse Teufelsstimmen“ die Tat befohlen. Offenbar ist er bereits seit seiner Kindheit krank, unter anderem war er wegen Schizophrenie mehrmals in ärztlicher Behandlung. Doch immer wieder setzte er seine Medikamente ab – mit schwerwiegenden Folgen.

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Seine psychische Störung wurde am Dienstag auch offenbar, als der Vorsitzende Richter Josef Richter einen Chatverlauf vorlas, den der Beschuldigte mit einem Freund geführt hatte, der ebenfalls psychisch krank ist. Darin offenbarte der 27-Jährige, dass er ohne Medikamente nicht nur ein Aggressionsproblem habe, sondern dass er dann ein Verlangen nach Blut habe und „zum Vampir“ werde.

Einmal, so hatte er sich in der Handynachricht an seinen Kumpel geäußert, habe er nach einer Messerstecherei das „Blut von der Klinge eines Messers abgeleckt“. Überdies hege er immer wieder „Mordgedanken“. Noch am Tag vor der Tat riet der Kumpel dem Angeklagten, seine Tabletten wieder einzunehmen und schrieb: „Tu nichts Falsches.“ Das berichtete am Dienstag eine Polizeibeamtin, die den Freund vernommen hatte und den Chatverlauf ausgewertet hatte.

Analysiert wurde auch das Handy des Getöteten. Wie Staatsanwalt Andreas Hellmich berichtete, habe sich herausgestellt, dass der 45-Jährige eine Vielzahl von „Gay-Seiten“ im Internet frequentiert habe: Inhalte also, deren Zielgruppe homosexuelle Männer sind. Darauf machte Hellmich am Dienstag die frühere Freundin des Opfers aufmerksam, die von einer sexuellen Beziehung der beiden Männer allerdings nichts wusste. Aber sie wies das Gericht darauf hin, dass ihr Ex-Freund und der Angeklagte zumindest zeitweise ein „freundschaftliches Verhältnis“ hatten – und es aus ihrer Sicht den Anschein hatte, dass der Angeklagte seinen Freund auch angeflirtet habe.

Die Zeugin selbst hatte die Beziehung zu dem 45-Jährigen ein Vierteljahr vor dessen Tod beendet. Sie skizzierte ihren früheren Lebensgefährten als einen narzisstischen und verbitterten Menschen, der ihr gegenüber zwar nicht gewalttätig, „aber trotzdem aggressiv ohne Ende“ gewesen sei. „Wenn ich gemerkt habe, dass er in Rage ist, bin ich geflüchtet.“ Sie sei psychisch von ihm abhängig gewesen, habe es dann aber geschafft, sich von ihrem Partner zu trennen.

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Doch auch nach Beziehungsende hatten beide weiterhin noch Kontakt. Dabei habe der 45-Jährige ihr von einer Handynachricht berichtet, die er vom Angeklagten erhalten hatte. Sie konnte sich zwar nicht mehr exakt an den Wortlaut erinnern: „Es war aber so etwas wie: ,Wer auf der Straße liegt, frisst den Dreck der Straße.‘“ Sie habe ihrem Ex empfohlen, zur Polizei zu gehen, weil ihr dies wie eine Drohung vorgekommen sei.

Vom Staatsanwalt befragt, ob sie etwas von Drogengeschäften ihres früheren Partners gewusst habe, erklärte sie: „Dass da etwas war, war mir bewusst. Aber ich hatte nichts damit zu tun.“ Auch dass bei ihm nach seinem Tod „ein größerer Betrag Bargeld“ gefunden worden sei, wie Verteidiger Egon Schütz berichtete, konnte sie sich nicht erklären. Sie sei davon ausgegangen, dass er von Arbeitslosengeld gelebt habe.

Als weiterer Zeuge trat ein Polizeibeamter auf, der bei der Verhaftung des Angeklagten dabei war. Dessen Stimmung sei bei der Festnahme schwankend gewesen – erst ruhig, dann unerwartet wieder sehr aufgeregt, erklärte der Beamte. „Er erzählte davon, dass sich andere früher über ihn lustig gemacht haben und dass einer von ihnen jetzt seine Strafe erhalten hat.“ Allerdings seien die Äußerungen des Angeklagten nicht zusammenhängend gewesen. Von einem auf den anderen Moment habe er plötzlich von Rap-Musik gesprochen.

Die Mutter des Angeklagten, die am Dienstag ebenfalls als Zeugin geladen war, machte wie auch schon der Vater zuvor von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

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