Am Tattag war der Angeklagte zudem ohne Führerschein unterwegs gewesen, da dieser zuvor eingezogen worden war. Per WhatsApp hatte seine Freundin bereits geklagt: „Na toll, jetzt habe ich einen Freund ohne Führerschein“, woraufhin dieser geantwortet hatte, das Auto habe er ja weiterhin, er könne trotzdem noch manchmal fahren.
Wenn sie nicht überlebt, werde ich mein Leben lang nicht mehr glücklich
Auch direkt nach dem Unfall tauschte sich der Angeklagte im Krankenhaus über WhatsApp mit seiner Freundin aus. „Soll ich der Polizei sagen, wie es war, oder nur dem Anwalt?“, fragte er seine Freundin und äußerte die Sorge: „Ich will nicht in den Knast.“ Sein Reifen sei geplatzt, er habe nicht mehr lenken können und „die Omi“ angefahren. „Wenn sie nicht überlebt, werde ich mein Leben lang nicht mehr glücklich“, schrieb er an seine Freundin. Diese antwortete: „Du hast Mist gebaut. Jetzt bete für die Frau.“
Doch obwohl der Angeklagte betete, verstarb die Frau wenige Tage nach der Kollision an den Folgen eines schweren Schädel-Hirn-Traumas. Zuvor war sie mit einer Fraktur am Schädel, Hämatomen am und im Kopf, Einblutungen, die auf das Gehirn drückten, einem gebrochenen Nasenbein und gebrochenen Jochbögen, einem gebrochenen Halswirbelknochen – und Corona – ins Krankenhaus gekommen.
Eine Oberärztin berichtete, dass die Patientin, wie in einem solchen Fall üblich, in eine tiefe Narkose versetzt worden sei. Doch als die Narkosemittel schrittweise zurückgefahren und schließlich komplett abgesetzt wurden, habe die Patientin weiterhin nicht auf Ansprache reagiert. Als der Vorsitzende Richter Josef Richter aus der Akte verlas, dass die Patientin am 31. August um 6.58 Uhr „ohne Anzeichen von Schmerzen oder Stress“ verstarb, kamen dem Angeklagten die Tränen.