Haftstrafe für Ex-Bürgermeister: Hölzer legt Revision gegen Urteil ein

Im Prozess um die Veruntreuung von 34.000 Euro ist am Freitag (4. November) das Urteil gesprochen worden: Kalbachs ehemaliger Bürgermeister Florian Hölzer hat eine Gefängnisstrafe erhalten. Gegen das Urteil hat er nun Revision eingelegt.
Update vom 8. November, 09.34 Uhr: Wie das Landesgericht Fulda am Dienstagmorgen mitteilt, hat der ehemalige Bürgermeister Florian Hölzer gegen das Urteil das Rechtmittel der Revision eingelegt. „Für die Entscheidung über selbige ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zuständig“, heißt es in der Pressemitteilung.
Am vergangenen Freitag hatte die 3. Kleine Strafkammer des Landgerichts Fulda den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Kalbach wegen Untreue in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Lesen Sie hier die Meldung vom 5. November, 15.04 Uhr: Der ehemalige Kalbacher Bürgermeister Florian Hölzer ist am Freitag im Prozess um die Veruntreuung von 34.000 Euro am Landgericht Fulda schuldig gesprochen worden. Die Kammer um Richter Dr. Jochen Müller verurteilte Hölzer zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten. Außerdem muss er die 34.000 Euro - mit Zinsen - zurückzahlen. Gegen das Urteil kann Hölzer noch Revision einlegen.
Fulda: 34.000 Euro veruntreut - Gefängnisstrafe für Ex-Bürgermeister Hölzer
In erster Instanz war Hölzer bereits im Februar dieses Jahres vom Amtsgericht Fulda wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, in seiner Rolle als Betreuer eines 90-jährigen, demenzkranken Mannes, von Januar bis Juni 2020 insgesamt 34.000 Euro veruntreut zu haben, die er zuvor von der Sparkasse in Petersberg abgehoben hatte. Hölzer hatte stets beteuert, dies im Auftrag des mittlerweile verstorbenen Mannes getan und ihm das Geld – das nie wieder auftauchte - übergeben zu haben.
Das Gericht sah es seinerzeit zwar nicht als erwiesen an, dass der Angeklagte das Geld in die eigene Tasche gesteckt hatte. Jedoch habe Hölzer durch die ominösen, unhinterfragten Geldtransfers seine Pflichten als dessen Betreuer verletzt.
Dass das Landgericht das Strafmaß nun deutlich angehoben hat, liegt vor allem daran, dass die Strafkammer davon überzeugt war, dass Hölzer das Geld nicht nur veruntreut, sondern für eigene Zwecke verwendet hat. Damit wird aus dem Vorwurf der Untreue eine schwere, gewerbsmäßige Untreue.
Hölzer hatte erzählt, wegen Corona habe er das Geld gestückelt und in Papiertüten verpackt am Empfang des Heims, in dem der Mann lebte, abgegeben zu haben. Daraufhin habe ihm der Mann bei jeder Übergabe ein Zeichen am Fenster gegeben, dass dieser die Sendung erhalten habe. Was danach mit dem Geld passiert sei, wisse er nicht, hatte Hölzer beteuert. Das Personal des Heims hatte vor Gericht jedoch ausgesagt, nichts von solchen Übergaben mitbekommen zu haben.
Sie sind nicht dumm, Herr Hölzer. Sie waren dreist.
„Der Angeklagte hat sich vor Gericht kleiner gemacht, als er ist, indem er sich als dummen, naiven Geldboten darstellte“, zeigte sich Richter Müller überzeugt. „Er ist eine dominante und als ehemaliger Bürgermeister verwaltungserfahrene Person. Dass sich so jemand so leichtfertig dem Verdacht der Untreue aussetzt, ergibt keinen Sinn.“
Der Angeklagte habe genau gewusst, was er tat: „Sie sind nicht dumm, Herr Hölzer. Sie waren dreist. Dumm war es, zu versuchen, das Gericht zu täuschen“, stellte Müller während der Urteilsbegründung fest. Dem Angeklagten bescheinigte der Richter, „manipulativ und taktisch“ vorgegangen zu sein: „Sie haben immer nur das eingeräumt, was ohnehin nicht mehr zu leugnen war.“ Dabei habe der Angeklagte dem Gericht immer wieder neue Versionen der Ereignisse und immer neue Erklärungen präsentiert und sich mit einer „Pseudo-Logik“ zu rechtfertigen versucht.
Auch die Angaben der Ehefrau des Angeklagten sowie eines Freundes, die beide aussagten, bei einer der Geldübergaben dabei gewesen zu sein, wertete das Gericht nicht entlastend. Die Kammer zeigte sich überzeugt, dass Hölzers Ehefrau zum Schutz ihres Mannes ausgesagt habe. Der Freund hingegen habe nicht bestätigen können, dass eine Übergabe tatsächlich stattgefunden hatte. Erschwerend sei hinzugekommen, dass Hölzer versucht habe, Zeugen zu beeinflussen. Auch ein nicht unerheblicher Finanzbedarf sei bei dem Angeklagten vorhanden gewesen: „Sie haben zu der Zeit ihr Haus und die Außenanlage renoviert. Sowas kostet natürlich.“
Richter Müller fasste zusammen: „Der alte Mann war das perfekte Opfer: Er war demenzkrank, alleinstehend und hatte keinen Kontakt zu seiner Familie. Diese Hilfslosigkeit haben Sie damals ausgenutzt und auch jetzt vor Gericht versucht, das zu Ihrem Vorteil auszunutzen. Damit ist der alte Mann ein zweites Mal Opfer geworden.“
Mit dem Strafmaß von zwei Jahren und drei Monaten ging die Kammer über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte ein Jahr und neun Monate auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.