Urteil im Mordfall Neuenberg ist rechtskräftig: Bundesgerichtshof lehnt Revision ab

Im Neuenberger Mordfall ist im März ein heute 39 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist rechtskräftig, wie das Landgericht Fulda nun mitteilt.
Update vom 16. November, 13.47 Uhr: Die 1. Strafkammer des Landgerichts Fulda hatte den damals 38-jährigen Angeklagten am 7. März wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Fulda: Urteil im Mordfall Neuenberg rechtskräftig - Revision abgelehnt
Nach der 19-tägigen Hauptverhandlung war die Schwurgerichtskammer zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am frühen Morgen des 15. Februar 2021 in Fulda-Neuenberg einen in seinem Auto sitzenden, mit dem Angeklagten befreundeten Mann heimtückisch erschossen hatte. Dabei ging er nach Überzeugen des Gerichts davon aus, dass der Getötete sich zuvor mehrfach der Ehefrau des Angeklagten angenähert hatte und entschloss sich aus Rache, Wut und Enttäuschung dazu, diesen zu töten.
„Dieses Urteil ist nun rechtskräftig“, teilt das Landgericht Fulda am Mittwoch mit. Die Revision des Angeklagten sei am 9. November vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen worden, da die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe.
Update von 12.39 Uhr: Im Mordprozess um die tödlichen Schüsse in Fulda-Neuenberg ist am Montag das Urteil gesprochen worden. Der 38-jährige Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Haft wegen Mordes verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld bereits lebenslange Haft gefordert, nun wurde der Angeklagte auch dazu verurteilt.
Weil der Angeklagte der Überzeugung gewesen sei, sein vormals engster Freund würde seiner Ehefrau nachstellen und ein Verhältnis mit ihr anstreben, hat sich laut Vorsitzendem Richter Josef Richter am Morgen des 15. Februar 2021 in Neuenberg eine „kaltblütige Hinrichtung“ ereignet. Das Opfer sei dabei chancenlos gewesen. Der Angeklagte habe sich für das Verhalten des späteren Tatopfers rächen wollen. Von einer verminderten Schuldfähigkeit geht die Kammer nicht aus.
Erstmeldung vom 7. März, 11.59 Uhr
Fulda - Im Mordprozess Neuenberg waren am Samstag, 26. Februar, vor dem Landgericht Fulda die Plädoyers gehalten worden. Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban hatte gefordert, den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe zu verurteilen.
Der 38-jährige Angeklagte soll seinen 41-jährigen Landsmann im Februar vergangenen Jahres aus Eifersucht erschossen haben, da er eine Affäre zwischen dem Toten und seiner Frau vermutete. Seban verwies vor dem Landgericht Fulda auf zwei Mordmerkmale: Heimtücke und niedrige Beweggründe. Als Motiv für die Tat nennt Seban die Wiederherstellung der Ehre und die Bekräftigung seines Herrschaftsanspruchs an.
Fulda: Urteil im Mordprozess um tödliche Schüsse in Neuenberg erwartet
Strafverteidiger Timm Rosin hatte dafür plädiert, seinen Mandanten nicht wegen Mordes zu verurteilen. Für ihn handele es sich um Totschlag im minderschweren Fall. Der Strafrahmen dafür liege zwischen einem und zehn Jahren Haft. Für Rosin liegen keine Mordmerkmale vor: „Die Heimtücke ist nicht gegeben.“