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Nach Angriff mit Fleischklopfer: 57-Jähriger muss vier Jahre ins Gefängnis

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Fulda: Seit Donnerstag steht ein 58-Jähriger wegen des Verdachts des versuchten Mordes vor dem Landgericht.
Der 57-Jährige muss ins Gefängnis - hier ein Foto von einem früheren Prozesstag. © Mediennetzwerk Hessen

Im Prozess um den Angriff mit einem Fleischerklopfer und einem Messer in der Leipziger Straße in Fulda wurde am Freitag das Urteil verkündet. Der Angeklagte muss vier Jahre in Haft.

Fulda - Vor dem Landgericht Fulda wurde an diesem Freitag das Urteil in dem Prozess um einen Angriff mit einem Fleischklopfer und einem Messer gesprochen. Der Angeklagte muss demnach vier Jahre in Haft - wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Kammer geht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.

Die Anklage hatte bereits am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert, die Verteidigung hielt in ihrem Plädoyer eine zweijährige Bewährungsstrafe für ihren 57 Jahre alten deutschen Mandanten für angemessen und erklärte die Tat mit einem Zusammenspiel von Medikamenten, Alkohol, Drogen sowie Stress.

Fulda: Urteil im Prozess um Angriff mit Fleischklopfer gesprochen

Dies sah wohl auch Josef Richter so, der als Richter den Vorsitz der Verhandlung führte. „Es handelt sich um eine absurde Tat, die ihre Wurzeln nicht in der Persönlichkeit des Angeklagten hat, sondern in seiner außergewöhnlichen Belastung, die mit der Corona-Pandemie einherging“, sagte er am Donnerstag.

Der 57-Jährige habe „in einem Moment völliger nervlicher Überlastung“ seinen besten Freund schwer verletzt. Dieser hatte ihm bei Problemen mit dem WLAN-Router geholfen. Als der Geschädigte nach dem Passwort verlangte und der Angeklagte dieses auf die Schnelle nicht finden konnte, habe er sich unter Zeitdruck gesetzt gefühlt und rastete aus. Das Internet sei für den 57-Jährigen in Zeiten seiner Selbst-Isolation das „Tor zur Außenwelt“ gewesen. 

Volle Schuldfähigkeit, aber mildernde Umstände für Angeklagten

Strafmildernd wirke sich laut Anklage auch aus, dass der 57-Jährige nicht vorbestraft sei, glaubhafte Reue gezeigt habe und überdies versucht habe, sich bei dem Opfer – seinem eigentlich besten Freund – zu entschuldigen. „Ich gehe von einer vollen Schuldfähigkeit aus“, sagte Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban am Donnerstag, auch wenn der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat diverse Medikamente eingenommen hat.

Die Verteidigung ging am Donnerstag indes auf das Gutachten von Psychiaterin Dr. Beate Eusterschulte ein: Diese hatte betont, dass sie keine erhöhte Gewaltbereitschaft des Angeklagten sehe. (dpa, mal)

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