1. Fuldaer Zeitung
  2. Fulda

Urteil im Raserprozess: 22-Jähriger bekommt 3 Jahre und 6 Monate

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Marcus Lotz

Die Polizei ermittelt zu einem Verkehrsunfall am Gallasiniring in Fulda.
Bei dem Verkehrsunfall am Gallasiniring wurde eine Fußgängerin tödlich verletzt. © Fuldamedia

Auf der Flucht vor der Polizei erfasste ein mittlerweile 22-Jähriger im August in Fulda eine Frau mit seinem BMW. Die 71-Jährige starb. Nun wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Fulda - Im Prozess gegen einen 22-Jährigen, der im August 2022 in Fulda eine 71-Jährige mit seinem BMW erfasst und tödlich verletzt hatte, ist am Freitag, 3. März ein Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde vor dem Landgericht Fulda zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Fulda: Urteil im Raserprozess - 22-Jähriger muss ins Gefängnis

Mit dem Strafmaß bewegt sich die erste große Strafkammer zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung: Erstere hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten gefordert, letztere von zwei Jahren und neun Monaten.

Die Tatbestände sind laut Gericht wie folgt, verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Der damals 21-jährige Angeklagte war auf der Flucht vor der Polizei mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch die Fuldaer Innenstadt gerast. Dabei erfasste er im Gallasiniring mit seinem BMW eine 71-jährige Frau. Das Opfer erlitt multiple Verletzungen und starb wenige Tage nach dem Unfall an den Folgen eines schweren Schädel-Hirn-Traumas.

Zu Beginn des Prozesses in Fulda war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Tod der Frau letztlich dadurch eintrat, dass der 21-Jährige sie nach der ersten Kollision bei dem Versuch, seine Flucht fortzusetzen, immer wieder zwischen seinem BMW und einer Mauer eingequetscht hatte.

Der Kfz-Sachverständige hatte das jedoch ausgeschlossen: Zwar sei das Opfer nach dem Zusammenstoß auf die Motorhaube gehoben, schließlich vom Fahrzeug abgerutscht, einige Meter mitgeschleift und im Anschluss teilweise überfahren worden. Jedoch habe der Angeklagte sie nicht zwischen Fahrzeug und Mauer eingequetscht. Zudem hatte eine Rechtsmedizinerin ausgesagt, dass die letztlich tödliche Kopfverletzung auch beim Aufschlag auf dem Gehweg hätte entstehen können.

Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban rückte daher von dem Vorwurf des Totschlags ab, warf dem Angeklagten aber stattdessen versuchten Totschlag vor. „Er musste damit rechnen, dass die Frau entweder links, rechts oder vor seinem Auto lag und gab trotzdem mindestens einmal Gas“, begründete sie den Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft forderte daher vier Jahre und neun Monate Haft.

Verteidiger Christian Celsen hingegen bestritt, dass sein Mandant den von der Staatsanwaltschaft unterstellten sogenannten bedingt vorsätzlichen Tötungsvorsatz hatte. „Das ganze Geschehen spielte sich an dieser Stelle innerhalb von acht Sekunden ab. In diesen acht Sekunden soll der Angeklagte einen Tötungsvorsatz gegen eine ihm völlig unbekannte Frau mit Rollator gefasst haben, bloß um einer Geldstrafe zu entgehen? Das halte ich für völlig ausgeschlossen.“ Er forderte daher, den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten zu verurteilen.

Am Ende des Prozesstages am Freitag (3. März) fügte Richter Richter noch ein paar persönliche Worte an: „Sie können die Tat nicht mehr rückgängig machen. Aber Sie können daraus lernen. Lernen Sie, sich an Regeln zu halten, denn diese schützen Menschen“, appellierte Richter und zog zum Schluss einen Vergleich zu einem Hobby des 22-Jährigen: „Im Kampfsport wie im Leben gilt: Wenn Sie fest auf beiden Beinen stehen, dann können Sie nicht verlieren.“

Auch interessant