Nach tödlichen Messerstichen in der Weserstraße: Täter kommt in die Psychiatrie

Im Prozess um die Tötung eines 45-jährigen Mannes mit 33 Messerstichen ist am Montag das Urteil gesprochen worden: Der 27-jährige Täter wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Fulda - Der Angeklagte ist laut dem vorsitzenden Richter Josef Richter aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie schuldunfähig. Mit dem Urteil kam das Landgericht Fulda den Forderungen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung nach. Alle Seiten waren in ihren Plädoyers von der Schuldunfähigkeit des 27-Jährigen ausgegangen und hatten gefordert, dass der Mann in einem psychiatrischem Krankenhaus untergebracht wird.
Fulda: Urteil nach tödlichen Messerstichen - Täter muss in die Psychiatrie
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der heute 27-Jährige am 2. Mai 2022 den damals 45-jährigen Mann mit 33 Messerstichen getötet hat. Der Täter hatte das Opfer möglicherweise über Drogengeschäfte kennengelernt.
Eine Ärztin und Gutachterin hatte bei dem Täter eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Zur Tatzeit habe er eine akute Psychose gehabt. Medikamente, die die Symptome der Krankheit weitgehend unterbinden, hatte der Mann abgesetzt. Bei dieser Entscheidung war er nach Ansicht der Ärztin durch die Erkrankung beeinflusst worden.
In einem Chatverlauf mit einem Freund hatte der 27-Jährige offenbart, dass er ohne Medikamente nicht nur ein Aggressionsproblem habe, sondern dass er dann ein Verlangen nach Blut habe und „zum Vampir“ werde.
Die Sachverständige war ebenfalls zu der Einschätzung gelangt, dass auch in Zukunft das Risiko besteht, dass der Beschuldigte „wesensgleiche Taten“ bis hin zur Tötung eines Menschen begehen könnte. (sam, lio)