Die Beschäftigten hatten zunächst in den jeweiligen Einrichtungen Nachweise vorlegen müssen: entweder ein Impfzertifikat, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis, dass sie aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid geimpft werden können. Bei fehlenden Nachweisen oder Zweifeln an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit musste das Gesundheitsamt bis Ende März informiert werden.
Wie Laibach berichtet, wird die Behörde alle 531 Personen per Schreiben kontaktieren und deren Status abfragen. Sie haben dann vier Wochen Zeit, entsprechende Nachweise einzureichen, die geprüft werden. Bei Nicht-Vorlage werde das Gesundheitsamt über weitere Schritte beraten.
Das heißt: Wer nicht geimpft ist, muss nicht sofort seine Arbeit niederlegen. Die Behörde hat einen Ermessensspielraum. Möglich ist etwa die Verhängung eines Bußgelds – in Hessen drohen 2500 Euro. Aber auch ein Beschäftigungsverbot kann ausgesprochen werden. Diese sei im Gesetz aber als letzte mögliche Konsequenz vorgesehen.
Zunächst werde laut Laibach eine „umfangreiche Abwägung und Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit“ erfolgen: „Gibt es ein milderes Mittel? Stehen Mittel und Zweck in einem angemessenen Verhältnis? Dazu gehört auch, dass die Einrichtung befragt werden muss, ob durch ein Tätigkeitsverbot die Versorgungssicherheit gefährdet ist.“ Dieser Prozess könne mehrere Monate dauern, schätzt das Gesundheitsamt.
Die Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen steht – insbesondere nach dem Aus der allgemeinen Impfpflicht – bundesweit in der Kritik. Politiker wie Sozialverbände sind verärgert und bezeichnen die Teil-Impfpflicht als ungerecht. Zudem wird befürchtet, dass sich der Fachkräftemangel verschärft, wenn Ungeimpften ein Beschäftigungsverbot erteilt wird, und auch, dass Pflegekräfte von sich aus kündigen könnten. Darüber, ob letzteres in der Region der Fall ist, hat der Kreis laut Laibach keine Kenntnis.
Bislang wurden dem Gesundheitsamt 531 Personen gemeldet, die nicht geimpft sind. Diese teilen sich in folgende Bereiche auf: ambulante Pflegedienste: 50; Arzt- und Zahnarztpraxen: 55; Krankenhäuser: 91; physiotherapeutische Praxen: 23; vollstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe: 72;vollstationäre Pflegeeinrichtungen: 182.
Die restlichen vereinzelten Meldungen verteilen sich auf andere kleine Bereiche, zum Beispiel Rehaeinrichtungen, ergotherapeutische Praxen, Rettungsdienst.
Insgesamt sind rund 8000 Personen im Kreis Fulda im Kern-Gesundheitsbereich tätig. Dazu gehören neben klinischen Versorgungsangeboten unter anderem Praxen niedergelassener Ärzte, Augenoptiker, Hörakustiker, Einrichtungen der Altenpflege sowie therapeutische Angebote.
Hessenweit sind 247.600 Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs erfasst. Dem hessischen Sozialministerium zufolge sind knapp neun Prozent davon, 22.100 Beschäftigte, aktuell nicht geimpft.
Das Klinikum Fulda hatte jüngst erklärt, keine Kündigung wegen der Impfpflicht erhalten zu haben und zeigte sich zuversichtlich, auch künftig die Versorgung der Patienten „uneingeschränkt gewährleisten“ zu können.