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531 Verstöße gegen die Impfpflicht? Gesundheitsamt prüft Meldungen

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Von: Sabrina Mehler

Seit Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Im Kreis Fulda wurden bislang 531 Verstöße angezeigt.
Seit Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Im Kreis Fulda wurden bislang 531 Verstöße angezeigt. (Symbolfoto) © Marijan Murat

Medizinische Einrichtungen sind seit Mitte März aufgefordert, ungeimpfte Mitarbeitende ans Gesundheitsamt zu melden. Im Kreis Fulda sind bislang 531 Pflegekräfte betroffen. Ihre Arbeit müssen sie wegen des Verstoßes gegen die Impfpflicht aber nicht sofort niederlegen. 

Fulda - Um Patienten sowie Pflegebedürftige besser vor einer Covid-Infektion zu schützen, gilt für Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder im medizinischen Bereich arbeiten, seit Mitte März eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Krankenhäuser, Arztpraxen, Rettungsdienste, Seniorenheime und ambulante Pflegedienste müssen alle Beschäftigten beim Gesundheitsamt melden, die nicht geimpft oder genesen sind. (Lesen Sie hier: Zweiter Booster in der Region kaum gefragt - Arzt warnt vor Impfmüdigkeit)

„Bislang haben 132 Einrichtungen insgesamt 531 Personen dem Gesundheitsamt gemeldet“, erklärt Lisa Laibach, Pressesprecherin des Landkreises Fulda, auf Anfrage. Insgesamt sind im Kreis rund 8000 Personen im Gesundheitsbereich tätig – allerdings gilt nicht für alle die Impfpflicht.

Fulda: Verstöße gegen Impfplicht in Einrichtungen - Gesundheitsamt prüft

Mit 182 Mitteilungen haben die Beschäftigten in vollstationären Pflegeeinrichtungen den größten Anteil. In den Krankenhäusern geht es um 91 Beschäftigte, in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie Wohnheimen für behinderte Menschen sind es 72 Personen.

Rückschlüsse auf die Impfquote in der Branche seien aber nur eingeschränkt möglich, da es sich bei der Gesamtzahl der Beschäftigten um eine Schätzung handelt, sagt Laibach. Zum anderen geht das Gesundheitsamt davon aus, dass in den kommenden Wochen Mitarbeitende noch nachgemeldet werden.

Die Beschäftigten hatten zunächst in den jeweiligen Einrichtungen Nachweise vorlegen müssen: entweder ein Impfzertifikat, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis, dass sie aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid geimpft werden können. Bei fehlenden Nachweisen oder Zweifeln an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit musste das Gesundheitsamt bis Ende März informiert werden.

Wie Laibach berichtet, wird die Behörde alle 531 Personen per Schreiben kontaktieren und deren Status abfragen. Sie haben dann vier Wochen Zeit, entsprechende Nachweise einzureichen, die geprüft werden. Bei Nicht-Vorlage werde das Gesundheitsamt über weitere Schritte beraten.

Bundesweite Kritik an Impfpflicht - Kündigen Pflegekräfte nun von sich aus?

Das heißt: Wer nicht geimpft ist, muss nicht sofort seine Arbeit niederlegen. Die Behörde hat einen Ermessensspielraum. Möglich ist etwa die Verhängung eines Bußgelds – in Hessen drohen 2500 Euro. Aber auch ein Beschäftigungsverbot kann ausgesprochen werden. Diese sei im Gesetz aber als letzte mögliche Konsequenz vorgesehen.

Zunächst werde laut Laibach eine „umfangreiche Abwägung und Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit“ erfolgen: „Gibt es ein milderes Mittel? Stehen Mittel und Zweck in einem angemessenen Verhältnis? Dazu gehört auch, dass die Einrichtung befragt werden muss, ob durch ein Tätigkeitsverbot die Versorgungssicherheit gefährdet ist.“ Dieser Prozess könne mehrere Monate dauern, schätzt das Gesundheitsamt.

Die Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen steht – insbesondere nach dem Aus der allgemeinen Impfpflicht – bundesweit in der Kritik. Politiker wie Sozialverbände sind verärgert und bezeichnen die Teil-Impfpflicht als ungerecht. Zudem wird befürchtet, dass sich der Fachkräftemangel verschärft, wenn Ungeimpften ein Beschäftigungsverbot erteilt wird, und auch, dass Pflegekräfte von sich aus kündigen könnten. Darüber, ob letzteres in der Region der Fall ist, hat der Kreis laut Laibach keine Kenntnis.

Zahlen

Bislang wurden dem Gesundheitsamt 531 Personen gemeldet, die nicht geimpft sind. Diese teilen sich in folgende Bereiche auf: ambulante Pflegedienste: 50; Arzt- und Zahnarztpraxen: 55; Krankenhäuser: 91; physiotherapeutische Praxen: 23; vollstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe: 72;vollstationäre Pflegeeinrichtungen: 182.

Die restlichen vereinzelten Meldungen verteilen sich auf andere kleine Bereiche, zum Beispiel Rehaeinrichtungen, ergotherapeutische Praxen, Rettungsdienst.

Insgesamt sind rund 8000 Personen im Kreis Fulda im Kern-Gesundheitsbereich tätig. Dazu gehören neben klinischen Versorgungsangeboten unter anderem Praxen niedergelassener Ärzte, Augenoptiker, Hörakustiker, Einrichtungen der Altenpflege sowie therapeutische Angebote.

Hessenweit sind 247.600 Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs erfasst. Dem hessischen Sozialministerium zufolge sind knapp neun Prozent davon, 22.100 Beschäftigte, aktuell nicht geimpft.

Das Klinikum Fulda hatte jüngst erklärt, keine Kündigung wegen der Impfpflicht erhalten zu haben und zeigte sich zuversichtlich, auch künftig die Versorgung der Patienten „uneingeschränkt gewährleisten“ zu können.

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