Wasserentnahme aus Flüssen und Seen ab Mittwoch auch im Landkreis Fulda verboten

Nachdem der Vogelsbergkreis die Entnahme von Wasser wegen fehlender Niederschläge bereits seit Montag (20. Juni) verboten hat, erlässt nun auch der Landkreis Fulda eine entsprechende Allgemeinverfügung: Ab Mittwoch darf kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen und Seen im Kreisgebiet entnommen werden.
Fulda - „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der fehlenden Niederschläge wird ab Mittwoch (22. Juni) die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Landkreis Fulda bis auf Weiteres untersagt“, teilt der Landkreis in einer Pressenotiz mit.
Die Allgemeinverfügung sei eine Reaktion auf die Trockenheit. In den Gewässern des Landkreises hätten sich in den vergangenen Wochen und Monaten sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Daher besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört werde. „Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt die Gefahr erheblich“, heißt es weiter. (Lesen Sie auch: Wasserstände im Vogelsberg zu niedrig - ab Montag gilt Entnahmeverbot)
Fulda: Wasserentnahme aus Gewässern wegen Trockenheit verboten
Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sei ab Mittwoch bis auf weiteres untersagt, aus Flüssen, Bächen und Seen ohne Erlaubnis Wasser zu entnehmen. „Ausgenommen von dem Verbot der Wasserentnahme sind unter anderem das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen“, teilt der Landkreis Fulda mit.
Das Entnahmeverbot gelte auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke berechtigten Personen.
Entnahmeverbot für Bäche, Flüsse und Seen gilt ab 22. Juni
„Durch die anhaltende Trockenheit entstehen für die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern kritische Zustände. Die Allgemeinverfügung soll dazu beitragen, in Niedrigwasserzeiten die Lebensgrundlage Wasser sowie wasserwirtschaftliche Belange zum Wohl der Allgemeinheit zu schützen und die ökologische Funktionsfähigkeit zu erhalten“, begründet der Landkreis seine Entscheidung.
Die Allgemeinverfügung soll ab Dienstag im Wortlaut auf den Internetseiten des Landkreises Fulda bereitstehen. (sob)