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„Wenig Kritik“ - Firmen in Fulda mit Corona-Hilfen hochzufrieden

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Von: Volker Nies

Auch in der Friedrichstraße in Fulda mussten Lokale werden der Corona-Auflagen vorübergehend schließen. Für die Umsatzausfällen werden die Gastronomen vom Staat entschädigt.
Auch in der Friedrichstraße in Fulda mussten Lokale werden der Corona-Auflagen vorübergehend schließen. Für die Umsatzausfällen werden die Gastronomen vom Staat entschädigt. © Volker Nies

Die Corona-Hilfen für die Unternehmen laufen. Sie sind für die oft hart getroffenen Firmen eine echte Erleichterung. „Aus den Betrieben hören wir wenig Kritik“, sagt Martin Räth von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Fulda.

Fulda - Auch die zu Beginn aufgetretenen technischen Probleme bei der Antragstellung seien gelöst, berichtet Räth – nicht zuletzt dank der regelmäßigen Abstimmung zwischen Kammern, Steuerberatern und Behörden. „Die Unterstützung findet in der Wirtschaft eine breite Zustimmung, auch wenn vereinzelt Regelungen wie der nachzuweisende 30-prozentige Umsatzrückgang in der Überbrückungshilfe IV bereits als existenzgefährdende Größe für manche Branche bewertet werden kann. Eine Senkung dieser Schwelle ist aber nicht möglich, weil sie von der EU festgelegt ist.“

Sehr positiv sei der Austausch der Bundes- und Landesministerien mit den Wirtschaftsverbänden. „Daraus gehen wiederholt hilfreiche Anpassungen der Förderkriterien hervor. So bietet die Überbrückungshilfe IV (ÜHIV) die Möglichkeit, Läden oder Lokale freiwillig geschlossen zu halten, wenn die Öffnung wegen der Kosten unwirtschaftlich wäre“, sagt Räth.

Fulda: „Wenig Kritik“ - Firmen mit Corona-Hilfen hochzufrieden

Allerdings: „Wenn ein Lokal länger geschlossen bleibt, könnten sich selbst Stammkunden neu orientieren“, warnt Räth. Die Neustarthilfe für die Zeit bis 31. März erhalten Soloselbstständige, die nicht ÜH IV beantragen können oder keinen Steuerberater für die Antragstellung haben. (Lesen Sie hier: Umbau und neue Konzepte: So nutzen Hoteliers in Fulda die Corona-Zeit)

Alle Programme können beantragt werden, wenn den Unternehmen durch gesetzliche Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Umsatzrückgänge oder Schließungen entstehen oder drohen. Unternehmen erhalten weiterhin alle fixen Kosten erstattet, sofern ein Umsatzrückgang von 30 Prozent gegenüber 2019 vorliegt.

Zusätzlich bekommen Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss. Hilfe gibt es auch für Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind.

„Schwierig ist die Antragstellung unverändert für solche Unternehmen, die einen Jahresabschluss ohne Steuerberater erstellen, da diesen meist nur die knapper bemessene Neustarthilfe bleibt. Die Höhe dieser Zuschüsse ist auf 1500 Euro im Monat und somit maximal 4500 Euro begrenzt“, erklärt Räth.

Video: Corona-Hilfen: Bundesländer sollen mehr Zeit bei Rückzahlung gewähren

Das Kurzarbeitergeld ist bis 31. März ausgeweitet worden. Allerdings deckt die Arbeitsagentur vom Nettoentgelt nur 60 Prozent – beziehungsweise 67 Prozent bei Mitarbeitern mit wenigstens einem Kind. Der Anteil steigt ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 und 77 Prozent und ab dem siebten Bezugsmonat auf 80 beziehungsweise 87 Prozent. Zudem werden die Sozialversicherungsbeiträge abzüglich der Arbeitslosenversicherung von Januar bis März 2022 zu 50 Prozent erstattet.

Darüber hinaus gehende Personalkosten decken Betriebe über die ÜH IV. Die ÜH IV erlaubt zudem Investitionen in die Hygieneverbesserung. Aber: „Die Fördermittelanträge sind sehr zeit- und kostenintensiv, da der Aufwand für den Steuerberater doch erheblich ist. Als bürokratisch werden die Verwendungsnachweise von den Unternehmen bewertet. Positiv sehen die Unternehmen die rein elektronische Abwicklung“, bilanziert Räth.

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