Mehr Windkraftflächen bei Großenlüder und Neuhof? Flugsicherung will Funkfeuer umrüsten

Im Raum Großenlüder/Neuhof könnte in einigen Jahren der Bau von Windrädern auf Flächen möglich werden, wo er heute noch tabu ist. Das ist eine Folge der Investitionsentscheidung der Deutschen Flugsicherung.
Großenlüder - Zwischen Großenlüder und Lütterz (Kreis Fulda) steht seit Jahren eine große Antennenanlage: ein Drehfunkfeuer, das Flugzeugen auf dem Weg zum Frankfurter Flughafen die Navigation erleichtern soll. Diese Funkfeuer sind empfindlich: Der Eigentümer der Anlage, die Deutsche Flugsicherung, befürchtet, dass die Funktionsfähigkeit gestört wird, wenn sich Windkraftanlagen in einem Umkreis von 15 Kilometern befinden.
Der Energie-Regionalplan Nordhessen sah innerhalb des 15-Kilometer-Radius zwar Flächen für Windräder vor, deren Nutzung war durch das Funkfeuer aber praktisch ausgeschlossen. Das soll sich in Zukunft ändern.
Die Deutsche Flugsicherung will bis zum Jahr 2030 alle An- und Abflugverfahren an den deutschen Flughäfen auf Satellitennavigation umstellen. Damit können die Funkfeuer am Boden ausgemustert werden. Zuvor, nämlich bis 2025, sollen ältere Funkfeuer auf eine Technik umgerüstet werden, die robuster ist gegenüber Störeinflüssen. Damit verringert sich bereits der Schutzradius um die Navigationsanlagen. (Lesen Sie hier: Steinbruch-Erweiterung - ZKW Otterbein wehrt sich gegen Kritik der Bürgerinitiative)
Fulda: Mehr Windkraftflächen bei Großenlüder und Neuhof
Nach Zahlen des Bundesverbands Windenergie stockt die Genehmigung von bundesweit 1000 Windrädern, weil sie zu nah an einer Navigationsanlage stehen würden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte der Flugsicherung eine Art Vetorecht eingeräumt: Wenn die Behörde zu dem Urteil kam, dass ein neues Windrad die Flugsicherheit möglicherweise stören könnte, dann mussten Windkraftplaner das akzeptieren. Die Funkfeuer sollen aber nicht ganz verschwinden, sondern sie sollen durch Entfernungsmesseinrichtungen ersetzt werden, deren Schutzradius nur noch drei Kilometer beträgt.
Im Regierungspräsidium Kassel sind in den vergangenen Jahren im Umkreis des Funkfeuers bisher keine Windräder beantragt worden, berichtet die Pressestelle des Regierungspräsidiums unserer Zeitung. „Ob dies in erster Linie auf die bisher recht restriktive Haltung des Bundesamtes für Flugsicherung gegenüber Windrädern zurückzuführen ist, kann seitens der Regionalplanung nicht beurteilt werden“, erklärt das RP.
Funkfeuer
Drehfunkfeuer senden in jede Himmelsrichtung ein anderes Signal. Die Auswertung ihrer Signale zeigt dem Navigator an, in welcher Richtung relativ zum Funkfeuer er sich befindet. Windräder können das Funksignal aber streuen: Das Signal kommt dann verfälscht im Flugzeug an.
Die Behörde in Kassel gehe aber davon aus, dass in den nächsten Jahren wegen der sich ändernden Bedeutung der Drehfunkfeuer eine Bebauung dieser Gebiete mit Windenergieanlagen auch mit Zustimmung der Flugsicherung möglich werden wird. Das sei möglich ohne eine Änderung des Regionalplans: „Die bereits getroffenen Vorranggebietsausweisung beinhaltet ja schon Flächen, die derzeit unter dem Genehmigungsvorbehalt stehen.“
Im Regionalplan sind die betroffenen Gebiete so beschrieben: „Das Vorranggebiet befindet sich innerhalb des 15 Kilometer-Umkreises um das Drehfunkfeuer Großenlüder. Bei Flächen in diesem Radius kann der Belang Flugsicherung wegen des, durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigten, zwingenden formalen Vorbehaltes des Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) nicht abschließend abgewogen werden.“