Die Bürgerliste und Teile der SPD verweigerten dem Gemeindevorstand wegen der Auftragsvergabe die Entlastung. Die Mehrheit stimmte jedoch dafür. SPD-Fraktionschef Lutz Köhler begründete: „Solch ein Fehler darf sich nicht wiederholen. Aber der Abschluss insgesamt ist in Ordnung.“
Ähnlich äußerte sich FDP-Fraktionschef Claus-Dieter Schad: „Wir sind für die Entlastung, aber ich erwarte, dass Konsequenzen gezogen werden.“ CDU-Fraktionschef Julian Rudolf nahm den Rathauschef in Schutz: „Die Auftragsvergabe war fehlerhaft, aber der Bürgermeister hat sich entschuldigt, und die Zahlen des Abschlusses sind außerordentlich gut.“ (Lesen Sie hier: Autobahnanschluss für Gersfeld? Gemeinde Eichenzell ist eher skeptisch)
Bürgermeister Johannes Rothmund (CDU) räumt den Fehler ein: „Ja, es ist eindeutig: Wir hätten ausschreiben müssen.“ Er erklärt sein Vorgehen so: „Schon 2019 hat die Gemeinde den Grundsatzbeschluss getroffen, die IT an die Firma auszulagern. Schon da wurde fälschlicherweise nicht ausgeschrieben. Jetzt ging es um einen Servicevertrag. Das haben wir als Folgeauftrag gesehen, den eigentlich nur die Firma erbringen kann, bei der auch die Computer stehen.“
Die Gemeinde habe Konsequenzen gezogen: Die fehlende zweite Unterschrift wurde nachgeholt, der Servicevertrag wurde für den frühestmöglichen Zeitpunkt in fünf Jahren gekündigt, und bei Auftragsvergaben im Gemeindevorstand sitzt jetzt ein Fachjurist mit am Tisch. Ein Schaden sei der Gemeinde nicht entstanden, weil die Dienstleistung auch bei anderen Firmen bezahlt werden müsse.
Der Landkreis bestätigt auf Anfrage, dass er die Vergabe eines IT-Dienstleistungsvertrages geprüft und festgestellt hat, dass kein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchgeführt worden ist. „Das stellt einen Vergaberechtsverstoß dar. Da binnen sechs Monaten kein Antrag auf Nachprüfung erfolgte, ist die Vergabeentscheidung dennoch wirksam und der zugrundeliegende Vertrag wirksam“, sagt Kreissprecherin Leoni Rehnert. „Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Gemeinde sieht der Landkreis nicht.“