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Rolle rückwärts in Petersberg: Doch keine Steuer auf Zweitwohnsitze

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Von: Andreas Ungermann

Fulda: Petersberg lehnt Steuer auf Zweitwohnsitze ab
In Petersberg wird auch künftig der Zweitwohnsitz nicht besteuert. © Andreas Warnecke/dpa

Sie war noch nicht einmal eingeführt, da ist sie auch schon wieder gekippt: die Zweitwohnungssteuer in Petersberg. Während der jüngsten Gemeindevertretersitzung musste sich die CDU deshalb Kritik und ein wenig Häme gefallen lassen.

Petersberg - Zehn Prozent der Jahres-Netto-Kaltmiete hätte die Zweitwohnungssteuer in der Fuldaer Stadtrandgemeinde Petersberg betragen sollen. Das Ansinnen zumindest hatte die CDU mit einem Antrag in der Debatte zum Haushalt 2022 verfolgt. Durchgegangen war dieser mit der eigenen Mehrheit von 14 Stimmen gegen 12 Nein-Voten und 8 Enthaltungen. Mit 10.000 Euro Mehreinnahmen hatten die Christdemokraten durch die Steuer gerechnet, von der Studenten und Wohnungen im sozialen Bereich ausgenommen sein sollten.

Fulda: Zweitwohnungssteuer in Petersberg gekippt - zu viel Bürokratie

Jetzt folgte die Kehrtwende: „Es ist besser, die Einsicht kommt spät als nie“, lautete der Tenor der Skeptiker. Sachlich auf den Punkt brachte es CWE-Fraktionsvorsitzender Rainer Dargatz: „Schon bei der Beratung im Januar haben wir die Zweitwohnungssteuer abgelehnt, weil der Ertrag in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand steht. Man muss bei solchen Vorhaben von vornherein mal auf die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit schauen“, betonte Dargatz.

Eben dieses Missverhältnis ist bei der Aufstellung der Satzung offenbar deutlich zu Tage getreten. Waren im Januar noch 913 Zweitwohnsitze gemeldet, so ist jetzt – Stand 10. Oktober – noch die Rede von 597 melderechtlichen Zweitwohnsitzen. „Personen mit angemeldetem Zweitwohnsitz müssen angeschrieben und zu der Abgabe der Steuererklärung aufgefordert werden. Die Steuerklärungen der Bürger müssen anschließend überprüft und ausgewertet werden. Dabei sind die Steuerbefreiungstatbestände zu berücksichtigen, wodurch sich die Anzahl der Steuerpflichtigen reduzieren wird“, lautet das Resümee der Verwaltung.

Die Steuereinnahmen könnten momentan nicht berechnet werden. Zum einen sei die Anzahl der steuerpflichtigen Zweitwohnungen zum 1. Januar noch nicht bekannt. Zum anderen stehe die Bemessungsgrundlage, für die die Mieten herangezogen werden sollten, nicht fest. (Lesen Sie auch: Zoff um Landesentwicklungsplan: Klage nun vor Verwaltungsgerichtshof)

Keine Steuer auf Zweitwohnsitze: Petersberger CDU räumt Fehler ein

Diese Umstände ließen nun auch die CDU einlenken. „Manchmal muss man feststellen, dass man falsch lag und einen Fehler auch korrigieren“, räumte Peter Scheel (CDU) mit Blick auf die Kritik aus den anderen Fraktionsbänken ein, und er fügte hinzu: „Dieser Einsicht sollte man nicht Hohn und Spott zollen, sondern das einfach mal stehen lassen. Die Ausgangslage ist heute eben eine andere als bei der Antragsstellung zu Jahresbeginn.“ Schon der Haupt und Finanzausschuss hatte sich jüngst einstimmig gegen die Abgabe ausgesprochen. Der Empfehlung folgten jetzt die Gemeindevertreter.

Die Gemeinde Eichenzell hatte erst im Mai auf Initiative der Bürgerliste einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Zweitwohnsitzsteuer abschaffen zu wollen. In den zwei Jahren des Bestehens hatte Eichenzell durch die Abgabe rund 20 000 Euro eingenommen. Eine erhoffte Regelungswirkung war jedoch nicht eingetreten. Auch in Eichenzell war Kritik am Verhältnis zwischen Aufwand und tatsächlichem Ertrag laut geworden. Mit einer ähnlichen Größenordnung der Einnahmen hatte die Union in Petersberg bei der Antragstellung gerechnet.

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