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Viel Kritik an neuer Grundsteuer: Haus & Grund und Bund der Steuerzahler wollen klagen

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Von: Daniela Petersen

Die Kritik am Prozedere rund um die neue Grundsteuererklärung ist groß. Der Eigentümerverein Haus & Grund sowie der Bund der Steuerzahler wollen gemeinsam gegen die neue Grundsteuer vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

Fulda - Dass sich jeder, der die Grundsteuererklärung abgeben will, erst einmal über das Online-Verfahren „Elster“ registrieren muss, hält Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, für „viel zu kompliziert, intransparent und ungerecht“. Auch Reiner Holznagel, Präsident beim Bund der Steuerzahler, sagt: „Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt.“

Neue Grundsteuerer: Eigentümerverein und Bund der Steuerzahler wollen klagen

Klare Worte findet auch Karsten Aßmann von Haus & Grund Fulda & Osthessen: „Das ist unsäglich und mit rationalen Darstellungen nicht zu beschreiben, ein Fall für die Satire.“ Das Finanzamt habe Zugriff auf all die Daten, die benötigt werden. Allerdings sei der Digitalisierungsgrad lückenhaft und der Austausch zwischen den verschiedenen Ämtern schwierig. Erschwerend kämen Datenschutzrichtlinien hinzu, auf die sich die Behörden berufen – mit der Konsequenz: „Ein ganzes Volk wird aufgescheucht. Wenn man all die Stunden mal zusammenrechnet, in denen man etwas Sinnvolleres hätte tun können.“

Dabei sei der Arbeitsaufwand in den Bundesländern durchaus unterschiedlich. In Hessen sei die Fülle der vorzulegenden Daten nicht so groß wie etwa in Nordrhein-Westfalen. „Aber auch hier müssen die Eigentümer die Sachen erst einmal zusammensuchen. Nicht jeder hat seinen Grundbuchausdruck schnell zur Hand“, sagt Aßmann.

Eigentümerverbände und Bund der Steuerzahler planen Musterklagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Und auch Jura-Professor Gregor Kirchhof äußert Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes des Bundes.

Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU) fordert, dass die Frist für die Abgabe noch einmal verlängert wird. „Auch kann es nicht sein, dass Bürger und Betriebe gegängelt werden, der Bund aber für die eigenen Liegenschaften eine Extrawurst bekommt.“ In einer Antwort auf die Anfrage eines CDU-Bundestagsabgeordneten hatte das Finanzministerium eingeräumt, dass für die Liegenschaften des Bundes erst bis Ende September alle Erklärungen abgegeben werden könnten.

Deutschlandweit sind 36 Millionen Grundstücke betroffen. Wenn die Erklärungen beim Finanzamt eingegangen sind, muss jedes Haus, jede Wiese und jede Eigentumswohnung neu bewertet werden. Für Millionen Eigentümer – und auch Mieter, da die Grundsteuer ja in die Nebenkosten mit einfließt – wird sich die Grundsteuer ändern. Ausgehend von dem Stichtag 1. Januar 2022 soll es alle 14 Jahre eine Neubewertung der Grundstücke, die unter die Grundsteuer B fallen, geben. Alle sieben Jahre sollen die Grundstücke der Grundsteuer A (das sind land- und forstwirtschaftliche Flächen) neu bewertet werden.

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt betont auf Anfrage unserer Zeitung, dass für „die erforderlichen Schritte von der Neuberechnung aller rund 2,8 Millionen hessischer Grundstücke über die Ermittlung der neuen Grundsteuerhebesätze bis zur Festsetzung der neuen Grundsteuer für 2025“ Zeit benötigt werde. „Die Beschäftigten der Hessischen Steuerverwaltung setzen mit enormer Tatkraft die größte Steuerreform der Nachkriegsgeschichte um“, stellt Pressesprecherin Catiana Monteiro Lanca heraus.

Bis Ende Oktober muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden.
Die Kritik am Prozedere rund um die neue Grundsteuererklärung ist groß. Der Eigentümerverein Haus & Grund sowie der Bund der Steuerzahler möchten gemeinsam gegen die neue Grundsteuer vors Bundesverfassungsgericht ziehen. (Symbolbild) © Jan Woitas/dpa

Auf Grundlage der übermittelten Daten errechne das Finanzamt für den betreffenden Grundbesitz zunächst den Grundsteuermessbetrag. „Die Steuerpflichtigen erhalten hierüber vom Finanzamt einen Bescheid. Zahlen müssen sie dann noch nichts. Die jeweilige Stadt oder Gemeinde multipliziert später den Grundsteuermessbetrag mit dem örtlichen neuen Hebesatz.

Daraus ergibt sich die ab dem Jahr 2025 zu zahlende Grundsteuer. Diese wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde mit dem Grundsteuerbescheid mitgeteilt. Die Grundsteuer wird dann – so wie bislang auch – direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde gezahlt“, erklärt die Pressesprecherin.

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