Auf Grundlage der übermittelten Daten errechne das Finanzamt für den betreffenden Grundbesitz zunächst den Grundsteuermessbetrag. „Die Steuerpflichtigen erhalten hierüber vom Finanzamt einen Bescheid. Zahlen müssen sie dann noch nichts. Die jeweilige Stadt oder Gemeinde multipliziert später den Grundsteuermessbetrag mit dem örtlichen neuen Hebesatz.
Daraus ergibt sich die ab dem Jahr 2025 zu zahlende Grundsteuer. Diese wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde mit dem Grundsteuerbescheid mitgeteilt. Die Grundsteuer wird dann – so wie bislang auch – direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde gezahlt“, erklärt die Pressesprecherin.