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Frist für Grundsteuererklärung läuft ab: Was droht bei Nichtabgabe?

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Von: Daniela Petersen

Die Frist für die Grundsteuererklärung läuft ab. Doch nur etwas mehr als die Hälfte aller Eigentümer hat das Formular bisher beim Finanzamt eingereicht. Wie hoch mögliche Strafen sind und was angegeben werden muss - ein Überblick.

Fulda - Wer die Frist zur Abgabe der Grundsteuer am 31. Januar verpasst, für den kann es teuer werden. Ein Versäumniszuschlag von 25 Euro pro Monat und Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro stehen hier im Raum. Solche Strafen drohen aber nicht sofort nach Fristende. Das hat eine Umfrage des Ratgeberportals „Finanztipp“ bei den Finanzämtern ergeben.

Grundsteuer: Frist läuft ab - Was droht bei Nichtabgabe?

Vielmehr werden die Säumigen in den meisten Bundesländern noch einmal angeschrieben: „Mit der Fristverlängerung sollte nunmehr jeder Bürgerin und jedem Bürger ausreichend Zeit eingeräumt sein, die nach hessischem Modell verhältnismäßig einfache Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag fristgemäß zu erledigen. Sollte trotz all unserer Sensibilisierungs- und Unterstützungsmaßnahmen die Abgabe doch noch versäumt worden sein, werden die Steuerpflichtigen eine entsprechende letztmalige persönliche Erinnerung von ihrem Finanzamt im Briefkasten vorfinden. Im Sinne des Gemeinwohls sollten jedoch alle Grundstückeigentümer bis Ende Januar aktiv werden“, erklärt Pressesprecherin Catiana Monteiro Lanca, von der Oberfinanzdirektion Frankfurt.

Grundsteuer
Die Grundsteuer ist aus Sicht der Kritiker ein wahres Bürokratiemonster. (Symbolbild) © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Doch selbst wer jetzt – eine Woche vor Abgabetermin – aktiv wird, für den kann es zeitlich knapp werden. Die Formulare sollen digital eingereicht werden. Nötig ist dafür ein sogenannter Elster-Account, das Portal, mit dem auch die elektronische Steuererklärung gemacht wird. Wer einen solchen Account noch nicht hat, der kommt in die Bredouille. Denn um sich anmelden zu können, braucht man Aktivierungsdaten, die per Mail und per Post zugestellt werden – und das kann einige Tage dauern.

Eigentlich sollte die Grundsteuererklärung bereits bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eingereicht werden. Die Frist wurde jedoch bis Ende Januar 2023 verlängert. Nun rückt auch dieses Datum näher, und nur etwa 61 Prozent aller Erklärungen in Hessen liegen bislang vor.

Bei Nichtabgabe wird das Finanzamt - unabhängig von möglichen Bußgeldern - als letzte Konsequenz die Besteuerungsgrundlagen schätzen. „In solch einem Fall muss man befürchten, dass das eher von Nachteil ist“, erklärt Karsten Aßmann vom Verein Haus & Grund Fulda & Osthessen.

Nur etwas mehr als die Hälfte aller Eigentümer haben die Grundsteuererklärung eingereicht

Doch was wollen die Finanzbehörden von den Eigentümern wissen? Weil die Bundesländer die Grundsteuer künftig nach unterschiedlichen Modellen berechnen, unterscheiden sich auch die abgefragten Angaben. In manchen Ländern sind zum Beispiel der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche anzugeben, in anderen Katasterangaben wie Flurstück und Flurnummer sowie Alter des Gebäudes und dessen Nutzung.

Die Angaben müssen Immobilieneigentümer grundsätzlich selbst beschaffen. Fläche, Nutzung, Baujahr und Sanierungen stehen meistens in den Bau- und Kaufunterlagen, ebenso wie Mit- und Sondereigentumsanteile bei Eigentumswohnungen. Aber schon bei Anbauten ist vielleicht Nachmessen erforderlich und auch Bodenrichtwerte gilt es erst einmal zu recherchieren. Dabei hilft das amtliche Bodenrichtwertinformationssystem (Boris) des jeweiligen Bundeslands.

Wer mehrere Immobilien besitzt, der muss für jedes Gebäude und jede Eigentumswohnung eine gesonderte Erklärung abgeben. Auch dann, wenn jemand in einer Eigentumswohnanlage mehr als eine Einheit besitzt. Verteilen sich die Objekte auf mehrere Bundesländer, kommt erschwerend hinzu, dass eventuell verschiedene Anforderungen zu erfüllen sind.

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