Der Landkreis hatte von dem Verstoß „von Amts wegen“ erfahren, erklärt Kreissprecherin Leoni Rehnert auf Nachfrage der Fuldaer Zeitung, ohne dies zu konkretisieren. Öffentlich wurde die Misere während einer Sitzung der Dipperzer Gemeindevertreter, die sich noch mit einer weiteren Missachtung des Rechts durch den Unternehmer befassen musste.
Helmer hatte sein Unternehmen vor vier Jahren in Külos aufgebaut, doch das hätte er dort gar nicht gedurft. Denn der geltende Bebauungsplan sieht auf der Fläche lediglich landwirtschaftliche Betriebe vor – und keine Unternehmen anderer Art. (Lesen Sie auch: Klostergartenprojekt nimmt Gestalt an - Politiker stimmen für Abriss der „Villa Kreuzer“)
Der illegal geführte Betrieb könnte aber legalisiert werden. Die Gemeindevertreter haben mehrheitlich dafür gestimmt, ein Planungsbüro zu beauftragen, das prüfen soll, ob eine Änderung des Bebauungsplans möglich ist. Allerdings macht Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler (parteilos) klar, dass das nur unter bestimmten Voraussetzungen geschehen kann, zum Beispiel dann, wenn Gutachten ergeben, dass sich durch den Betrieb entstehende Schadstoffe oder der Lärm infolge des Lkw-Verkehrs in Grenzen halten – und zwar nicht nur aktuell, sondern auch in der Zukunft. Ein „störendes Gewerbe“, sagt Vogler, könne in Külos nicht geduldet werden.
Doch auch die Gemeinde muss Fragen beantworten. Denn Helmer hatte vor circa drei Jahren den Winterdienst der Gemeinde übernommen. Warum die Rechtsverstöße trotzdem erst jetzt aufgefallen sind, das kann auch Vogler nicht wirklich beantworten: „Da fragen Sie jetzt was“, erklärte er etwas ratlos gegenüber der Fuldaer Zeitung.
Ratlos ist auch Philipp Helmer. Er habe sich über „bürokratische Dinge“ keine Gedanken gemacht, sagt er. Er habe nicht mutwillig, sondern aus Unwissenheit gehandelt. Auch habe er nicht gewusst, dass das Wohnhaus, in dem er mit seiner Familie lebt, denkmalgeschützt sei. Der 28-Jährige macht allerdings auch den Behörden Vorwürfe: „Die haben mich ins offene Messer laufen lassen. Als ich das Gewerbe damals angemeldet habe, hätte man mich auf die Rechtslage hinweisen können.“ Er fragt: „Woher soll man als Jungunternehmer all die rechtlichen Vorschriften kennen?“
Wie oft werden im Landkreis Fulda Gebäude ohne Antrag oder Genehmigung errichtet? Und wie oft verhängt die Behörde Abrissverfügungen? Offenbar ist das eher selten der Fall, wie Leoni Rehnert, Pressesprecherin des Landkreises, erklärt.
„In der Regel halten sich die Bauherrn an die baurechtlichen Vorschriften.“ In Einzelfällen komme es aber auch zu „Schwarzbauten“. Werde ein „Schwarzbauer“ noch vor Fertigstellung entdeckt, werde regelmäßig ein Baustopp verhängt. Danach werde geprüft, ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist. Falls dies der Fall ist, erfolgt die nachträgliche Legalisierung. Wegen des „Schwarzbauens“ wird ein Bußgeld gegen den Bauherrn festgesetzt. Ist eine nachträgliche Genehmigung nicht möglich, dann ergeht eine Abrissverfügung.
Der Küloser bangt nun um die Existenz seines Betriebs. Zumindest müsse er den Winterdienst einstellen, sollte er tatsächlich zum Abriss des Schwarzbaus verdonnert werden. Denn die neue Halle sei eigens für die dafür nötigen Fahrzeuge gebaut worden. Auch habe er als junger Unternehmer nicht das nötige Geld, um mit seinem Unternehmen „irgendwo in ein Gewerbegebiet umziehen“. Er ist sicher: „Das würde mir das Genick brechen.“
Gegen die Abrissverfügung hat Helmer Widerspruch eingelegt. Er schätzt seine Chance auf 50 Prozent und hofft, dass es dem Denkmalamt ausreicht, wenn an der Halle Kleinigkeiten verändert werden. Und auch nach Gesprächen mit der Gemeinde wegen des Bebauungsplans schöpft der 28-Jährige neue Hoffnung.
Bürgermeister Vogler zeigt sich gegenüber unserer Zeitung zwiegespalten. Auch ihm liegt daran, einen Unternehmer in seiner Gemeinde zu unterstützen. Über dessen Unbedachtheit äußert er trotzdem Unverständnis: „Das alles hätte wirklich glücklicher laufen können.“