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Corona-Isolationspflicht in Hessen aufgehoben: Diese Regeln gelten jetzt

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Hessen hebt die Isolationspflicht für Corona-Infizierte auf. Die Regelung gilt vom 23. September an, wie die Landesregierung nach einer Entscheidung des Kabinetts in Wiesbaden mitteilt.

Wiesbaden - Ab Mittwoch (23. November) müssen sich Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, in Hessen nicht mehr isolieren. Corona-Infizierten mit Krankheitssymptomen empfiehlt die Landesregierung zugleich aber dringend, die Wohnung möglichst nicht zu verlassen, um schnell wieder gesund zu werden und niemand anderen zu gefährden.

Corona: Isolationspflicht in Hessen aufgehoben - das gilt jetzt

Anstelle der Isolationspflicht gelten den Angaben zufolge folgende Regeln in Hessen: Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren bestehe mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung.

Unter freiem Himmel könne die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden. (Aktuelle Corona-Zahlen und Entwicklungen aus Hessen finden Sie hier).

Für diese Personen gelte zudem ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren. Diese Regel betreffe sowohl Besucher als auch das Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen seien etwa Personen, die in der Einrichtung behandelt oder betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.

Zugleich werde dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen, erklärte die Landesregierung. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.

Die Isolationspflicht in Hessen entfällt. (Symbolfoto)
Die Isolationspflicht in Hessen entfällt. Stattdessen sollen Corona-Infizierte außerhalb ihrer Wohnung für mindestens fünf Tage eine Maske tragen (Symbolfoto) © Sebastian Gollnow/dpa

Die Aufhebung der Isolationspflicht sei das Ergebnis der fortlaufenden Überprüfung der Corona-Lage in Hessen. Die Aufhebung der Isolation gelte ab Mittwoch auch für alle Menschen, die sich zu diesem Zeitpunkt in Isolation aufgrund der bisherigen Regelung befinden. Sollte sich die Situation vor allem in den hessischen Krankenhäusern wieder zuspitzen, werde die Landesregierung erneut beraten und entscheiden.

Zuvor hatten bereits Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein die Regelung einer mindestens fünftägigen Isolation bei einer Corona-Infektion aufgehoben. In Rheinland-Pfalz fällt die Isolationspflicht von Samstag an.

Für jeden zweiten Menschen in Hessen spielt Corona indes im persönlichen Alltag kaum noch eine Rolle. Wie eine repräsentative Umfrage des Instituts Insa Consulere im Auftrag der Krankenkasse AOK Hessen ergab, wirkt sich die Pandemie für 50 Prozent der Befragten kaum oder gar nicht auf ihr Leben aus. Nur ein Zehntel der Befragten gab an, dass Corona in ihrem Alltag eine starke Rolle spiele. (dpa)

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