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Einsatz gegen Kindesmissbrauch: Polizei durchsucht auch Wohnungen in Osthessen

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Die Polizei geht in Hessen gegen Kindesmissbrauch vor. (Symbolfoto)
Die Polizei geht in Hessen gegen Kindesmissbrauch vor. (Symbolfoto) © Hessisches Kriminalamt

Die Polizei in Hessen führt die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen auch in 2022 weiter: In der vergangenen Woche wurden hessenweit 57 Wohnungen durchsucht.

Wiesbaden - Den 64 Beschuldigten werden Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinderp*rnografie oder sexueller Missbrauch von Kindern zur Last gelegt, teilt die Polizei mit. Bei der großangelegten Aktion wurden innerhalb von fünf Tagen insgesamt 445 Speichermedien - darunter 92 Smartphones, 48 USB-Sticks und 43 PCs und Laptops - sichergestellt.

Die Auswertung der Speichermedien wird zeigen, ob die Beschuldigten Fotos und Videos von Missbrauchstaten selbst gefertigt oder Material erworben, besessen oder geteilt haben. (Lesen Sie hier: Früherer Grundschuldirektor aus Osthessen in U-Haft - Hat er sich an Kindern vergangen?)

Die Durchsuchungen fanden in den Städten Frankfurt am Main, Kassel, Darmstadt, Offenbach am Main und Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Groß-Gerau, Waldeck-Frankenberg, Kassel, Gießen, Fulda und Marburg-Biedenkopf sowie im Main-Kinzig-Kreis, Lahn-Dill-Kreis, Wetteraukreis, Vogelsbergkreis, Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis, Rheingau-Taunus-Kreis und Schwalm-Eder-Kreis.

Hessen: Einsatz gegen Kindesmissbrauch - Polizei durchsucht Wohnungen

Unter den 64 Beschuldigten sind zehn Frauen. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen stehen die Männer und Frauen untereinander nicht im Kontakt. Neun von ihnen wurden im Anschluss an die Durchsuchung auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle vernommen. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurden alle Beschuldigten wieder entlassen.

Das Dunkelfeld im Bereich der sexualisierten Gewalt, auch zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, ist groß. Die Taten ereignen sich häufig innerhalb der Familie, im sozialen Nah-Raum eines Kindes oder Jugendlichen oder erfolgen über die Nutzung der sozialen Medien. Die meisten Taten geschehen im Verborgenen, weshalb nicht nur die Opfer, sondern auch die Polizei auf die Hilfe aus der Bevölkerung angewiesen ist.

„Schweigen hilft nur den Tätern“, sagt Holger Däubner. Der Kriminalhauptkommissar, der als Landesopferschutzbeauftragter im Hessischen Landeskriminalamt tätig ist, führt aus: „Wegzusehen ist das Schlimmste, was einem Missbrauchsopfer passieren kann. Wer den Verdacht hat, dass ein Kind oder ein Jugendlicher sexualisierte Gewalt erfährt, sollte daher nicht zögern, sondern die Polizei umgehend informieren.“

Polizei ist auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen

Ohne Anzeige bleibt ein Täter beziehungsweise eine Täterin unter Umständen unentdeckt und kann weitere Taten begehen. „Wer sich unsicher ist, ob eine Anzeige im individuellen Fall sinnvoll ist, kann sich an eine Beratungsstelle wenden. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen bei der Entscheidung.“

Erst nach Kenntnis über eine Straftat kann die Polizei ermittelnd tätig werden. Aber auch der Opferschutz und die Opferhilfe sind fester Bestandteil der Arbeit der hessischen Polizei. Speziell geschulte Mitarbeiter informieren Opfer und deren Angehörige über Rechte, Abläufe von Ermittlungsverfahren und können Beratungsstellen in der Nähe nennen.

Weitere Informationen rund um das Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie Beratungsstellen sind im Internet zu finden, etwa unter k.polizei.hessen.de/229996008 oder unter hilfe-portal-missbrauch.de. (ah)

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