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Hassbotschaften nach Polizisten-Mord in Kusel: Behörden ermitteln gegen Männer in Osthessen

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Digital-Gesetz
Wegen Hass-Äußerungen im Netz wird gegen sechs Männer aus Hessen ermittelt. © Sebastian Gollnow/dpa

Polizisten haben am Montag bundesweit die Wohnungen von zahlreichen Personen durchsucht. Ihnen werden im Zusammenhang mit dem Polizisten-Mord in Kusel Hass-Äußerungen im Internet vorgeworfen. Unter den Verdächtigen sind auch Männer aus Osthessen.

Fulda - Die Wohnungen von 75 Verdächtigen in 15 Bundesländern wurden am Montag durchsucht. Insgesamt werde gegen 150 Beschuldigte in 172 Fällen strafrechtlich relevanter Äußerungen ermittelt, sagte der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) am Montag in Mainz. „Wenn Worte wie Waffen gebraucht werden, ist konsequentes staatliches Handeln gefordert“, fügte Lewentz hinzu.

Bei den Durchsuchungen wurden 180 Datenträger wie Smartphones, Notebooks und andere digitale Geräte sichergestellt, wie der Vizepräsident des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamts (LKA), Achim Füssel, mitteilte.

Die Ermittlungen werden geführt von der Ermittlungsgruppe „Hate Speech“ beim LKA Rheinland-Pfalz, die nach der Tötung von zwei Polizisten am 31. Januar im westpfälzischen Landkreis Kusel eingerichtet wurde. Anlass waren laut Lewentz Äußerungen im Netz, „in denen der Mord gefeiert und die Opfer verächtlich gemacht wurden“. (Lesen Sie auch: Hessen: Razzia nach Hassposts im Internet - Durchsuchungen bei acht Personen)

Hessen: Hassbotschaften nach Polizisten-Mord - Sechs Verdächtige

Auch in Hessen waren die Ermittler aktiv. Dort fanden „strafprozessuale Maßnahmen gegen insgesamt sechs Personen statt“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und des Hessischen Landeskriminalamts.

„Bei den Beschuldigten aus Hessen handelt es sich um Männer im Alter zwischen 19 und 68 Jahren aus Frankfurt am Main, dem Landkreis Fulda, dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg, dem Landkreis Limburg-Weilburg und dem Wetteraukreis“, berichten die Ermittler.

Diese stehen im Verdacht, in den sozialen Netzwerken Facebook, Instagram, Telegram und TikTok strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt und dabei den Mord an den beiden Polizeibeamten befürwortet beziehungsweise die verstorbenen Polizeibeamten öffentlich beleidigt zu haben

Gegen die Beschuldigten wird daher wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten beziehungsweise wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ermittelt. (dpa, lio)

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