Das HLNUG rechnete für die Lahn vorerst nicht mehr damit, dass Meldestufe 3 überschritten wird. An Main und Rhein stiegen dem Landesamt zufolge die Wasserstände zwar leicht, es bestehe aber keine Hochwassergefahr.
Die Meldestufe 1 ist erreicht, sobald ein Gewässer randvoll ist und an einigen Stellen das Wasser bereits über das Ufer tritt. Die Meldestufe 2 entspricht laut HLNUG einem „größeren Hochwasser“, das ufernahe Grundstücke überflutet und vereinzelt Keller überlaufen lässt. Ab der Meldestufe 3 werden Ortschaften vom Hochwasser eingeschlossen, Straßen sind unpassierbar. (dpa, ah)