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Ministerium warnt wegen Geflügelpest vor Teilnahme an Tierschauen

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Geflügelpest
Am Mittwoch sei der zweite Nachweis der Geflügelpest in Hessen im aktuellen Winterhalbjahr bestätigt worden. © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Wegen Ansteckungsgefahr mit der Geflügelpest warnt das hessische Umweltministerium vor der Teilnahme an Tierschauen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen.

Wiesbaden - „Aktuell werden in Deutschland zahlreiche Ausbrüche der Geflügelpest in Zuchtgeflügelhaltungen festgestellt. Die Eintragsquellen sind sehr häufig Ausstellungen“, erklärte das Ministerium am Donnerstag in Wiesbaden. Durch die Zusammenkunft von Vögeln aus vielen verschiedenen Tierhaltungen bestehe ein hohes Risiko für die Verbreitung der hochansteckenden Tierseuche.

Hessen: Ministerium warnt wegen Geflügelpest vor Teilnahme an Tierschauen

Am Mittwoch sei der zweite Nachweis der Geflügelpest in Hessen im aktuellen Winterhalbjahr bestätigt worden. Betroffen sei ein Betrieb in Münchhausen im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Die Infektion sei wahrscheinlich über eine Geflügelausstellung in Nordrhein-Westfalen eingeschleppt worden. Mittlerweile seien auch Bestände in anderen Bundesländern betroffen, aus denen Geflügel auf der Ausstellung präsentiert wurde.

Zum Schutz vor Ansteckung von Tieren müsse der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln unbedingt vermieden werden, erklärte das Ministerium. Vor allem dürfe Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen könnten. (Lesen Sie hier: Geflügelpest im Nachbarkreis: Vogelsberg rät zu Schutzmaßnahmen)

Geflügel dürfe nicht an Gewässern trinken, zu denen wildlebende Vögel Zugang hätten. Geflügelhalter müssten ihrer Bestände bei der zuständigen Veterinärbehörde anmelden, wenn dies noch nicht erfolgt sei. Auch tote Tiere müssten gemeldet werden. (dpa)

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