Ein Bußgeld für das Zeigen der nicht verbotenen Reichs- oder Reichskriegsflagge droht nun unter anderem, wenn sie an einem Ort oder Datum mit historischer Symbolkraft gehisst wird. Auch wenn ausländerfeindliche Parolen skandiert werden, dürfen solche Fahnen nicht gezeigt werden.
Ebenso sind sie tabu bei „paramilitärisch anmutenden Versammlungen, beispielsweise durch Kombination mit Trommeln, Fackeln, Uniformen, Marschieren in Formation“. (dpa)