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Vater aus Kreis Fulda unter Mordverdacht bleibt in U-Haft - Gericht weist Beschwerde ab

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Von: Jessica Baier, Sebastian Reichert

Nach Raubüberfall stirbt Sechsjähriger in Fluss in Österreich
Tod in Tirol: Der ehemalige Eichenzeller muss vorerst in U-Haft bleiben. © Georg Köchler/Zoom Tirol

Nach dem Ertrinkungstod eines sechsjährigen Kindes in Österreich bleibt der unter Mordverdacht stehende Vater in Haft. Ein Gericht wies die Beschwerde des aus dem Kreis Fulda stammenden Mannes ab.

Update vom 28. März, 13.05 Uhr: Das Oberlandesgericht Innsbruck teilte am Dienstagmittag (28. März) mit, dass es der Haftbeschwerde des Beschuldigten gegen die Verhängung der Untersuchungshaft nicht Folge gegeben habe.

„Die über Florian A. verhängte Untersuchungshaft wurde aus den Haftgründen der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr für weitere zwei Monate fortgesetzt“, berichtete Gerichtssprecher Dr. Klaus-Dieter Gosch.

Fulda: Vater unter Mordverdacht bleibt in U-Haft - Gericht weist Beschwerde ab

Das Oberlandesgericht Innsbruck geht nach eigenen Angaben „von einem dringenden Tatverdacht des Verbrechens des Mordes“ aus. Es bejahte, dass die Haftgründe der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr aktuell weiter bestehen.

Nähere Informationen zur Begründung der in nichtöffentlicher Sitzung ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck wurden am Dienstag nicht mitgeteilt - unter anderem, „um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden“, hieß es abschließend.

Erstmeldung vom 16. März, 20.37 Uhr: Gut zwei Wochen nach der Festnahme des ehemaligen Eichenzellers ist noch unklar, ob er in Untersuchungshaft bleiben muss. Dem 38-Jährigen wird der Mord an seinem sechsjährigen, behinderten Sohn vorgeworfen. Er bestreitet die Tat und hat Beschwerde gegen die Haft eingelegt. 

Eichenzell/St. Johann - Der Mordverdacht erschüttert die Region Fulda. Der 38-jährige ehemalige Eichenzeller soll einen Raubüberfall vorgetäuscht haben, bei dem sein behinderter Sohn in der Kitzbüheler Ache bei St. Johann in Tirol ertrunken ist.

Fulda: Nach Ertrinkungstod des Sohns (6) - Vater legt Beschwerde gegen U-Haft ein

Bei einem Spaziergang frühmorgens sei er nahe des Flusses mit einer Glasflasche attackiert und niedergestreckt worden, hatte der Mann nach dem Vorfall im August 2022 erklärt. Während der Vater mutmaßlich bewusstlos war, sei der Sechsjährige ins Wasser gefallen.

Später haben Einsatzkräfte das Kind leblos aus dem Wasser gezogen. Die Obduktion hatte den Ertrinkungstod ergeben, eine Gewalteinwirkung war nicht festgestellt worden.

Hat er den Jungen ertränkt? Wollte der Vater, der mit seiner Frau und einer kleinen Tochter in Tirol lebt, seinen Sohn von seinem Leiden durch den seltenen Gendefekt erlösen? Hatte er das Tatwerkzeug für den mutmaßlichen Überfall – eine Glasflasche – bereits im Buggy mit sich geführt? Verletzte er sich selbst damit oder half ihm jemand? Zu diesen Fragen hüllt sich die Staatsanwaltschaft in Innsbruck weiterhin in Schweigen und verweist auf die weiteren Ermittlungen.

Der 38-Jährige bestreitet die Tat. Über seinen Anwalt hatte er die Vorwürfe von sich gewiesen und als „völlig absurd“ bezeichnet. Das Landesgericht Innsbruck entschied jedoch einige Tage nach der Festnahme, dass der Mann in Untersuchungshaft muss. Es bestünde unter anderem die Verdunkelungsgefahr – sprich: dass der Beschuldigte Beweise verschwinden lässt oder Zeugen beeinflussen könnte.

Video: Toter Junge in Tirol - Vater überraschend festgenommen

Gegen die Untersuchungshaft hat der Rechtsanwalt des 38-Jährigen Beschwerde eingelegt. Nun wird das Oberlandesgericht Innsbruck in zweiter Instanz über die U-Haft entscheiden – voraussichtlich Anfang kommender Woche, wie Sprecher Dr. Klaus Dieter Gosch auf Anfrage unserer Zeitung erklärt. (jeb)

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