Der 38-Jährige bestreitet die Tat. Über seinen Anwalt hatte er die Vorwürfe von sich gewiesen und als „völlig absurd“ bezeichnet. Das Landesgericht Innsbruck entschied jedoch einige Tage nach der Festnahme, dass der Mann in Untersuchungshaft muss. Es bestünde unter anderem die Verdunkelungsgefahr – sprich: dass der Beschuldigte Beweise verschwinden lässt oder Zeugen beeinflussen könnte.
Gegen die Untersuchungshaft hat der Rechtsanwalt des 38-Jährigen Beschwerde eingelegt. Nun wird das Oberlandesgericht Innsbruck in zweiter Instanz über die U-Haft entscheiden – voraussichtlich Anfang kommender Woche, wie Sprecher Dr. Klaus Dieter Gosch auf Anfrage unserer Zeitung erklärt. (jeb)