Der Gründauer Gemeindevorstand hat Hölzers Antrag auf Ausscheiden aus dem Dienst bewilligt, teilte Bürgermeister Gerald Helfrich (parteilos) am Montag in einer Gemeindevertretersitzung mit. Der lange unbesetzte Posten des Ordnungsamtsleiters in Gründau war im Ende 2020 mit Hölzer besetzt worden.
Hölzer war zu Beginn dieses Jahres in die Schlagzeilen geraten, nachdem die „Bild“-Zeitung auf ihrem Online-Portal – unter Nennung von Namen und Beruf – über ihn berichtet hatte. Dabei ging es um einen Prozess am Amtsgericht Fulda. Dem 43-Jährigen, der nach einer Amtszeit in Kalbach nicht erneut zur Wahl angetreten war, hatte das Gericht vorgeworfen, als Betreuer eines an Demenz erkrankten Mannes Geld veruntreut zu haben.
Gegen das Urteil hatte Hölzer Berufung eingelegt. Der Sinntaler warf der „Bild“-Zeitung nach der Berichterstattung in einer Stellungnahme auf seiner Facebook-Seite Rufmord vor. Nach dem Boulevardblatt hatten auch andere Medien teils mit Namen über den Fall berichtet. Hölzer war wegen Veruntreuung zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden, dem Urteil fehlt aufgrund des Berufungsverfahrens aber die Rechtskraft.
Unsere Zeitung hatte über den Prozess berichtet, dabei aber auf den Namen und Hölzers früheres Amt verzichtet, weil er zu jenem Zeitpunkt nicht mehr Bürgermeister und somit nur noch bedingt als „Person des öffentlichen Lebens“ anzusehen war. Aufgrund von Hölzers Statement auf Facebook nahm unsere Zeitung Kontakt zu ihm auf. Dabei verwies er darauf, über den Facebook-Post hinaus „keine weiteren Stellungnahmen“ abgeben zu wollen. (Lesen Sie auch: Ex-Rathauschef siegt in Marathonprozess: Kein Schadenersatz für Gemeinde Bad Salzschlirf)
Er sei sicher, dass sich der Fall vor dem Landgericht zu seinen Gunsten klären werde, sagte er seinerzeit. Diese Haltung bekräftigt er auch jetzt: „Da ich unschuldig bin und immer noch an die Gerechtigkeit glaube, gehe ich guter Dinge in die zweite Instanz und fühle mich bei meinem Anwalt Rudolf Karras in den besten Händen. Ich hoffe und glaube, dass dieser Alptraum für mich und meine Familie bald endet.“ Dominik Dute, stellvertretender Sprecher des Landgerichts Fulda, schreibt auf Anfrage, die Berufungsverhandlung sei noch nicht terminiert. Sie werde rechtzeitig angekündigt.
Das Amtsgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Hölzer vom Bankkonto eines inzwischen verstorbenen, zuletzt dementen 90-Jährigen, für den er als Betreuer eingesetzt war, 34.000 Euro abgehoben habe. Der Verbleib des Geldes blieb ungeklärt. Hölzer und mehrere Zeugen hatten ausgesagt, die Beträge auf Wunsch des 90-Jährigen vom Konto genommen und dann in Tüten an dem Altenheim abgegeben zu haben, in dem der Senior lebte. Die Staatsanwaltschaft hatte darauf hingewiesen, dass die Ausgaben der Familie in jener Zeit monatlich rund 900 Euro über den Einnahmen gelegen hätten.
Das Amtsgericht hatte Hölzer keine persönliche Bereicherung vorgeworfen, sondern ihn mit der Begründung verurteilt, er habe seine Kontrollpflicht als Betreuer verletzt. (pfz, hgs, zi)