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Kein Veto-Recht bei Steinbruch-Erweiterung für Gemeinde Großenlüder

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Von: Redaktion Fuldaer Zeitung

Die ZKW Otterbein wollen ihren Steinbruch bis auf 135 Meter an den Ort Müs heran ausbauen. Foto: Unternehmen
Die ZKW Otterbein wollen ihren Steinbruch bis auf 135 Meter an den Ort Müs heran ausbauen. Foto: Unternehmen

Großenlüder - Die Gemeinde Großenlüder hat – anders als bisher angenommen – kein Veto-Recht bei der Entscheidung über die von den Zement- und Kalkwerken (ZKW) Otterbein angestrebte Erweiterung des Steinbruchs. Die Gemeinde wird angehört, aber sie entscheidet nicht mit. Das erklärt das Regierungspräsidium Kassel unserer Zeitung.

Von unserem Redaktionsmitglied Volker Nies

Die Zement- und Kalkwerke (ZKW) Otterbein wollen ihren Kalksteinbruch bei Müs um 6,5 Hektar erweitern, so dass dieser bis auf 135 Meter an den Ort heranrückt. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass die Regionalversammlung zuvor den Regionalplan ändert.

Bisher gingen die Beteiligten davon aus, dass allein die Gemeinde die Änderung beantragen kann. Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber (CDU) hatte das Anfang November im Interview mit unserer Zeitung erklärt. „Diesen Antrag kann nicht das Unternehmen stellen, sondern das müsste die Gemeinde tun. Erst nach dem Abweichungsverfahren ist ein Genehmigungsantrag des Unternehmens sinnvoll“, sagte Klüber.

Entscheidung liegt beim Zentralausschuss der Regionalversammlung

Jetzt korrigiert das Regierungspräsidium Klübers Aussage. Zum Zeitpunkt des Interviews habe das RP die ZKW-Pläne noch nicht gekannt, erklärt RP-Sprecher Michael Conrad: „Inzwischen sind Einzelheiten zu dem geplanten Vorhaben bekannt. Bei dem konkreten Anliegen handelt es sich um ein Vorhaben im Außenbereich, das nach Paragraph 35 Baugesetzbuch grundsätzlich zulässig ist. Die Sache sieht deshalb anders aus.“

Der Erweiterungsantrag sei bei der oberen Umweltbehörde im Regierungspräsidium zu stellen. Conrad: „Damit wäre es Aufgabe der oberen Umweltbehörde als Verfahrensführerin, den Abweichungsantrag bei der Regionalversammlung zu stellen.“ Über den Antrag zu entscheiden hat der Zentralausschuss der Regionalversammlung.

Die Enttäuschung ist groß

Das bedeutet: Im Genehmigungsverfahren wird die Gemeinde zwar angehört, aber sie spricht kein entscheidendes Wort mit. Bürgermeister Werner Dietrich (UBL) ist enttäuscht. „Ich hatte befürchtet, dass das Regierungspräsidium nach Bekanntwerden des Widerstands aus Teilen der Bevölkerung ein anderes Genehmigungsverfahren suchen und finden wird. Das ist eingetroffen“, sagt Dietrich.

„Schwer wiegt der Verlust an Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Regierungsbehörde und den Regierungspräsidenten. Der Jurist Klüber hatte sich im FZ-Interview sehr präzise, eindeutig und unmissverständlich geäußert: Nur die Gemeinde Großenlüder kann einen Antrag auf Umwandlung der heute landwirtschaftlichen Fläche in eine Abbaufläche beantragen.“

Gemeinde will Rechtsbeistand und Experten ins Boot holen

Wenn der Regierungspräsident jetzt einen anderen Weg im Genehmigungsverfahren einschlage, dann sei die Mitbestimmung der Gemeinde Großenlüder vom Tisch. Dietrich befürchtet auch, dass das Unternehmen neue Abbaugebiete „scheibchenweise“ beantragt und das Regierungspräsidium in seiner Prüfung nicht das gesamte Abbaugebiet betrachte.

Die Gemeinde werde nun einen Rechtsbeistand für Verfahrensrecht sowie Experten für Sprengungen und Grundwasserschutz hinzuziehen, um sich ein eigenes, unabhängiges Bild zu verschaffen. „Eine so wichtige Frage ohne Mitbestimmung der Gemeinde zu treffen, mag rechtens sein, die Ohnmacht der Menschen gegenüber der Politik wird hier jedoch sehr deutlich sichtbar“, sagt Dietrich.

Pachtverträge sind ein weiteres Problem

Der Bürgermeister schlägt vor, dass Unternehmen, Gemeinde, Bürger, Bürgerinitiative sowie Natur- und Umweltverbände sich an einen Tisch setzen, um eine gute Lösung zu finden – im Dialog und nicht im Streit. Er sei bereit, das Gespräch zu moderieren. Dietrich: „Es ist an der Zeit für ein Miteinander und nicht für eine Verwaltungsorder von oben.“

Ein zweiter möglicher Trumpf der Gemeinde Großenlüder wird ebenfalls nicht stechen, berichtet Dietrich unserer Zeitung. Die Gemeinde sei zwar Eigentümer von Grundstücken im geplanten Abbaugebiet, doch habe die Gemeinde vor langer Zeit langfristige Pachtverträge mit Otterbein geschlossen.

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