Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat 2019 vom Bistum Listen über die in den innerkirchlichen Untersuchungen festgestellten Fälle erhalten und geprüft, ob darunter Fälle sind, die noch nicht angezeigt wurden und auch nicht verjährt sind. Nach der Sichtung gibt es jedoch „keine neuen Erkenntnisse und auch keine eingeleiteten Schritte“, so die Pressestelle.
Bischof Dr. Michael Gerber betont, dass er regelmäßig in Kontakt mit Betroffenen sei. „Wir werden im Bistum Fulda konsequent die Wege im Bereich Intervention und Prävention auf der Basis aktueller Erkenntnisse und geltender Standards weitergehen. Gleiches gilt für den Prozess der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.“
Steffen Flicker, Vorsitzender des Katholikenrats im Bistum Fulda, spricht sich für eine unabhängige Ombudsstelle aus, an die sich Betroffene wenden können.