Fulda ist Hotspot-Region - Maskenpflicht am Universitätsplatz

Seit Sonntag, 2. Januar, ist der Landkreis Fulda offiziell Hotspot-Region in Hessen. Welche Regeln jetzt gelten, hat der Kreis auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt.
Fulda - Wie Lisa Laibach, Pressesprecherin beim Landkreis Fulda, mitteilte, habe der Kreis am Wochenende zunächst bei den einzelnen Kommunen abgefragt, an welchen belebten Plätzen ein Alkoholverbot beziehungsweise eine Maskenpflicht eingeführt werden solle. Diese Entscheidung obliegt laut des Hessischen Sozialministeriums allein den Kommunen.
Für den kompletten Kreis Fulda gelten seit Sonntag, 2. Januar, unmittelbar per Verordnung des Landes Hessen folgende Regeln:
Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt in Innenräumen die 2G-Plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen, keinen zusätzlichen Negativnachweis. Prostitutionsstätten werden geschlossen.
Corona: Kreis Fulda als Hotspot-Region - Diese Regeln gelten jetzt
Darüber hinaus gelte ab Montag, 3. Januar, ein Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen sowie Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen. Diese Orte hat der Landkreis Fulda am Sonntag, 2. Januar, nach Rücksprache mit den Kommunen per Allgemeinverfügung definiert.
In der Allgemeinverfügung wurden durch den Kreis zudem Fußgängerzonen und Einkaufszentren bestimmt, in denen eine medizinische Maske zu tragen ist. Bei diesen handelt es sich um den Bahnhofsplatz, die Bahnhofsstraße und den Universitätsplatz in der Stadt Fulda.
In diesen Bereichen im Kreis Fulda gilt durch die Allgemeinverfügung ein Alkoholverbot
Stadt Fulda:
- Bahnhofstraße
- Jerusalemplatz
- Universitätsplatz
- Museumshof
- Jesuitenplatz
- Steinweg
- Buttermarkt
- Karlstraße
- Kanalstraße
- Gemüsemarkt
- Borgiasplatz
- Platz Unterm Hl. Kreuz
- Straße Unterm Hl. Kreuz
- Bonifatiusplatz
- Pauluspromenade
- Johannes-Dyba-Allee
- Domplatz
- Frauenberg
- Schlossgarten
- Busbahnhof (am Bahnhof)
Stadt Hünfeld:
- Konrad-Adenauer-Platz
- Robert-Schuhmann-Platz
- Parkplatz Alter Friedhof, Klosterstraße
- Gänseplatz
- Öffentliche Verkehrsfläche vor Haunecenter, Josefstraße 3
- Öffentliche Verkehrsfläche vor Lebensmittelmarkt Norma, Josefstraße 16
- Am Anger
- Wella Pavillon, Bürgerpark
Großenlüder:
- Vorplatz des Stiftskapitularischen Amtshauses (Marktplatz 1, 36137 Großenlüder)
Gemeinde Künzell:
- Neue Mitte (Hahlweg)
- Gemeindezentrum; Vorplatz
- Grezzbachpark
- Bürgerhaus Dirlos; Vorplatz
- Florenberghalle Pilgerzell; Vorplatz
- Ortsmitte Engelhelms
- alle Spielplätze im Gemeindegebiet Künzell
Gemeinde Petersberg:
- Rathausplatz
- Parkflächen Waidesgrundanlage
- Parkanlage „Grüne Lunge“
- Rauschenberg inklusive aller Parkflächen
- Haunestausee Marbach inklusive der Parkflächen
- Platz am „Petrusbrunnen“ (im Kreuzungsbereich „Bergstraße“/„Rabanus-Maurus-Straße“)
- Vorplätze aller Dorfgemeinschaftshäuser im Gemeindegebiet Petersberg inklusive der unmittelbar angrenzenden Anlagen
Wie aus unserem Coronavirus-Ticker hervorgeht, liegt der Kreis Fulda seit vier Tagen über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 - dem ausschlaggebenden Wert für die Einstufung als Hotspot-Region. Bereits am Samstag teilte das Hessische Sozialministerium gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit, dass der Kreis nun offiziell als Hotspot einzustufen sei, da der Wert von 350 seit drei Tagen am Stück überschritten worden sei.
Fulda ist derzeit (Stand 2. Januar) der einzige Landkreis, der als Hotspot-Region eingestuft wird. Mit einer Inzidenz von 427,8 am Sonntag, 2. Januar, weist der osthessische Kreis mit deutlichem Abstand den höchsten Inzidenz-Wert Hessens auf.
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Bevor der Kreis Fulda am Sonntag die Regeländerungen bekannt gegeben hatte, hatten einige Unternehmen von sich aus bereits Verschärfungen in ihrem Geschäftsbetrieb vorgenommen. Über die Sozialen Medien teilten beispielsweise die Fitnessstudios „Fit Stop Fulda“ und „Fit Plus Fulda“ mit, dass bei ihnen ab dem 2. Januar die 2G-Plus-Regelung gelten werde.
Auch das Café Glück in Fulda kündigte am Samstag, 1. Januar, auf seiner Facebook-Seite an, aufgrund der Hotspot-Regelung, die in Fulda gelte, nur noch Geimpfte und Genesene mit einem negativen Corona-Test oder Menschen mit Booster-Impfung bewirten zu können.
„Wir sind als Gastrobetrieb sehr unglücklich über diese Maßnahme, müssen sie aber dennoch umsetzen. Wir hoffen sehr, dass wir es schaffen, unter diesen Umständen noch einigermaßen wirtschaftlich zu arbeiten und nicht gezwungen werden, die Türen wieder für eine gewisse Zeit zu schließen“, schrieb das Team des Cafés auf Facebook.
Das Restaurant Goldener Karpfen entschloss sich ebenfalls für 2G-Plus ab dem 2. Januar.