Daher ging es in der Diskussion auch darum, wie streng man auf Verstöße reagieren sollte. Gemeindevertreter Otto Naderer (BLE) riet zu einer Anzeige als „Schuss vor den Bug“. Die Verwaltung könne als Straßenverkehrsbehörde tätig werden und die Halter anschreiben – oder Anzeige erstatten, erläuterte Kirchner. (Lesen Sie auch: Zu wenige Stellplätze am Ulmenstein: Wanderer parken Zufahrten zu)
Im aktuellen Fall hat die Gemeinde sich für die milde Variante entschieden: In einem Brief wurden die Fahrzeughalter aufgeklärt, die zur Martinskapelle gefahren waren, berichtet Kirchner. Ein Ordnungsgeld wurde – noch – nicht verhängt. Allerdings müsse man beobachten, ob sich solche Vorfälle häuften. Dann müsse man entscheiden, ob man die Zufahrten mit Schranken absichere, stärker auf die Polizei setze oder andere Schritte einleite. „Jede Maßnahme bringt auch Nachteile und Einschränkungen mit sich“, betonte der Bürgermeister. Das gelte beispielsweise auch für den Rettungsdienst.
Anscheinend wirkt aber nicht nur der Platz vor der Martinskapelle als allzu starker Besuchermagnet: Auch der unweit davon idyllisch am Waldrand gelegene Weiher, der ein Naturdenkmal ist, wird wohl von manchen schon als „Badesee“ angesehen. Verbotenerweise.