Wegener und die weiteren Unterzeichner führen in ihrem Einspruch insgesamt acht Einzelpunkte auf, die gegen das Vorhaben sprächen. Durch die Wohnraumverdichtung werde das soziale Miteinander beeinträchtigt. Das müsse durch mehr Betreuungsaktivitäten wie Stadtteiltreff, Quartiersmanager oder ähnliches kompensiert werden. Die Quartiersbewohner sähen am einstigen „Hexenküppel“ lieber einen Treffpunkt, in dem sie die Möglichkeit zum Austausch, Erholen und Verweilen haben.
In der Folge aus diesem Wunsch drehen sich die weiteren Punkte um die Bepflanzung auf dem Gelände und die historische Dimension, die die Anwohner durch das Projekt nicht gewahrt sehen. Durch die „Wohnblocks“ werde das denkmalgeschützte Gebäude auf dem geschichtsträchtigen Gerichtsort – bekannt als Hexenküppel – im Erscheinungsbild stark beeinträchtigt. Harsche Kritik üben die Anwohner außerdem daran, dass bereits 15 große Bäume gefällt worden seien. „Hier gab es einen richtigen kleinen, idyllischen Park, in dem Spechte, Eichelhäher und Glühwürmchen heimisch waren. Aber das ist in einer regelrechten Nacht- und Nebelaktion abgeholzt und plattgemacht worden“, kritisieren die Nachbarn, die sich bei der Quartiersentwicklung nicht mitgenommen, sondern vielmehr übergangen fühlen. Was die Bepflanzungen betrifft, so regen sie über das Nordend hinausgehend eine Baumschutzverordnung an, „um weitere Abholzungen und Fehlnutzungen von sozial gebrauchtem Lebensraum“ zu verhindern.
Aktuell befinde sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan im Verfahren. Eine Bewertung der von den Einspruchsunterzeichnern angeführten Punkte will die Stadtverwaltung in diesem Stadium nicht abgeben – nur so viel zum Prozedere: „Die eingebrachten und gesammelten privaten und öffentlichen Belange in Form von Stellungnahmen, Hinweisen und Empfehlungen werden nun gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen und anschließend den städtischen Gremien, Magistrat und Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt.“ (Lesen Sie auch: 280 Wohnungen auf fünf Baufeldern: Investoren für den Waidesgrund stehen fest)
Der aktuelle Bebauungsplan stamme aus dem Jahr 1972. Mit der vorliegenden Überplanung würden die als privater Parkplatz nutzbare Fläche sowie die Wohngebietsfläche, auf der sich das Waldschlösschen befindet, als „Urbanes Gebiet“ festgesetzt. Ferner werde die bislang mit acht Geschossen festgesetzte mögliche Überbauung den bestehenden Gebäuden angepasst, die das Stadtbild hier mit drei bis vier geschossigen Bauten prägen. Einen generellen Widerspruch zum ISEK sieht man im Stadtschloss nicht. (Lesen Sie auch: Großprojekt trotz Krisen im Zeitplan: Finanzamt Fulda soll dieses Jahr umziehen)
„Die Eigentümer planen, an die frühere Nutzung des Waldschlösschens als traditionsreiche Gastronomie anzuknüpfen und diese um ein Boutique-Hotel zu ergänzen. Im rückwärtigen Bereich sind zwei drei- und viergeschossige Wohngebäude mit rund 20-prozentigem Sozialwohnungsanteil geplant. Diese orientieren sich mit Terrassen und Balkonen zur neugestalteten Freianlage, die durch das historische Gebäude und die Neubebauung eingerahmt und von bestehenden sowie neu zu pflanzenden Gehölzen geprägt werden, erklärt die Stadt. Es sollen Luftwärme-Pumpen samt Wärmerückgewinnung und Photovoltaik genutzt werden.
Das Waldschlösschen soll für die Rezeption des Hotels und Serviceeinrichtungen genutzt werden. Für die Gastronomie soll ein trapezförmiger Pavillon mit Terrasse für die Außengastronomie vorgelagert werden, der an das Untergeschoss anschließt und in den Hang eingegraben ist. Die Terrasse für die Außengastronomie soll seitlich auf mehreren Ebenen organisiert werden, um Eingriffe in den Hang zu minimieren.
Im ISEK (Januar 2021) ist das Projekt mit hoher Priorität und Umsetzung bis 2024 sowie mit Investitionen in Höhe von 2,8 Millionen Euro ausgewiesen. Als Träger ist noch die Stadt aufgeführt.
Investor Christopher Burg, der das Gelände seit gut eineinhalb Jahren beplant, hält sich zu dem Projekt und dem Einspruch bedeckt. „Ich möchte mich in das laufende Verfahren, das ja nun bei der Stadt Fulda liegt, nicht einmischen und damit womöglich beeinflussen“, erklärt er. Auch zur Höhe der Investitionssumme könne er nichts sagen. „Das ist nicht abzuschätzen, weil ich noch nicht weiß, in welchem Umfang ich Baurecht erhalte“, sagt Burg.