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Wer macht mit auf dem FuldaAcker? Fördermittel für Aktionen bei der Landesgartenschau 2023

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Der Landkreis Fulda, die Ökomodellregion Fulda, Landwirte und der Kreisbauernverband beteiligen sich mit einer 10 Hektar großen Ackerfläche bei der Landesgartenschau, um Landwirtschaft erlebbar zu machen.

Fulda - Dazu sucht der Landkreis Akteurinnen und Akteure, die Aktionen zu den Themen Wasser, Klimawandel und Landwirtschaft auf dem FuldaAcker anbieten wollen. Dafür gibt es bis zu 1000 Euro Fördermittel für Gruppen, Vereine oder Einzelpersonen, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises Fulda.

Landesgartenschau 2023: Fördermittel für Aktionen auf FuldaAcker

Das Angebot auf dieser Fläche wird von Raps- und Maislabyrinth über Agriphotovoltaik und Agroforst bis hin zu einem 2000 Quadratmeter großen Weltacker reichen. Daneben gibt es Lehrpfade, Infotafeln, Mitmachaktionen, Führungen und viele Möglichkeiten zum Entspannen. (Lesen Sie hier: Landesgartenschau in Fulda soll auch junge Leute locken - Veranstalter präsentieren Programm)

Die Landesgartenschau 2023 hat auch Platz für einen speziellen FuldaAcker.
Die Landesgartenschau 2023 hat auch Platz für einen speziellen FuldaAcker. © Kreisbauernverband Fulda-Hünfeld

Auf dieser Fläche soll, unter Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele der UN, moderne und nachhaltige Landwirtschaft dargestellt und Besucherinnen und Besuchern nahegebracht werden. Themenschwerpunkte auf dem FuldaAcker sollen unter anderem Boden, Energie, Wasser, Klima und Naturschutz sein. Das Konzept wird im Rahmen eines Kooperationsprojektes zwischen der LGS gGmbH, dem Kreisbauernverband Fulda-Hünfeld e.V., der Öko-Modell-Region Fulda sowie den flächennutzenden Landwirtinnen und Landwirten erarbeitet.

Die Förderung wird im Rahmen einer Kooperation zwischen dem forum für internationale entwicklung + planung e.V. (finep), der Landesgartenschau gGmbH, dem Kreisbauernverband Fulda-Hünfeld e.V. und dem Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen vergeben.

Weiterführende Informationen zur EU-Förderung im Rahmen von „Water of the future“ sind den Förderrichtlinien unter www.finep.org/ausschreibung zu entnehmen. Anträge können bis 8. Januar 2023 um 24 Uhr eingereicht werden. Anträge, die nach der genannten Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. (ah)

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