Corona in Hessen: Aus für 2G im Einzelhandel - FFP2-Masken werden Pflicht

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat im Landtag eine Erklärung dazu abgegeben, wie Hessen künftig mit der 2G-Regel im Handel und mit Veranstaltungen umgeht.
Update vom 7. Februar, 9.52 Uhr: Ab heute (Montag, 7. Februar) gelten in Hessen neue Corona-Regeln. 2G im Einzelhandel entfällt. FFP2-Masken werden Pflicht. Eine Übersicht über die neuen Corona-Vorgaben finden Sie hier.
Erstmeldung vom 2. Februar, 20.31 Uhr: Wiesbaden - Das Land Hessen lockert die Corona-Regeln. Ministerpräsident Bouffier kündigte am Mittwoch, 2. Februar, im Landtag in Wiesbaden an, dass die 2G-Regel für den gesamten Einzelhandel im Land aufgehoben werden soll - voraussichtlich Anfang der kommenden Woche.
Da die Corona-Pandemie aber noch nicht vorbei sei, müsse weiter vorsichtig agiert werden. Deshalb werde künftig für den gesamten Einzelhandel im Land das Tragen von FFP2-Masken vorgeschrieben.
Corona in Hessen: Bouffier verkündet Ende von 2G im Einzelhandel
Der Ankündigung vorausgegangen war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, die 2G-Regel im Einzelhandel auf Eilantrag eines Modehauses zu kippen. Das Urteil hatte hohe Wellen geschlagen. Als erste Stadt verbannte Hanau (Main-Kinzig-Kreis) die Regelung aus seinem Maßnahmen-Plan gegen die Pandemie.
2G bedeutet, dass nur Geimpfte oder Genesene Zutritt haben. Ausgenommen waren von der 2G-Pflicht in Hessen bislang Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte oder Apotheken. Es mache nun keinen Sinn mehr, zwischen Geschäften des Grundbedarfs und den übrigen Einzelhändlern zu unterscheiden, erklärte Bouffier. Außerdem stehe die Branche unter einem enormen Druck.
Das hessische Corona-Kabinett werde sich nun mit den geplanten neuen Regelungen befassen. Es bestehe die Absicht, dass die Maßnahmen Anfang der kommenden Woche in Kraft treten.

Bund und Länder hatten die 2G-Regel für weite Teile des Einzelhandels angesichts der steigenden Corona-Inzidenzzahlen Anfang Dezember vergangenen Jahres beschlossen. In mehreren Bundesländern ist Shopping ohne Impf- oder Genesenennachweis bereits wieder erlaubt, weil Gerichte die Regel gekippt hatten.
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Bouffier kündigte zudem die begrenzte Rückkehr von Zuschauern bei Sport- und Kulturveranstaltungen an. Hessen werde die Beschlüsse der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien übernehmen. Demnach sollen bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien bei einer maximalen Auslastung von 50 Prozent bis zu 10.000 Menschen dabei sein dürfen.
In Innenräumen soll die zulässige Auslastung bei maximal 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 4000 Zuschauenden liegen. Für die Besucher gelte hier grundsätzlich die 2G-plus-Regel, sagte der Regierungschef. Er begrüße diese bundesweit einheitlichen Beschlüsse sehr.