Nach einer Aussage eines Vertreters der Jugendgerichtshilfe, der von der guten Führung des Angeklagten in der JVA Wiesbaden berichtete und die Anwendung des Jugendstrafrechts für den Heranwachsenden empfahl, trug Dr. Helge Laubinger, Psychiater aus Kassel, sein psychologisches Gutachten vor. Auch er ging auf den Drogenkonsum des Mannes ein: Zum Tatzeitpunkt sei er alkoholabhängig, aber nicht verwahrlost, sondern noch in „geordnete Strukturen“ eingebunden gewesen. Als er an jenem Septembertag seinen früheren Freund im Schlossgarten gesehen habe, „wurde bei ihm ein Schalter umgelegt“.
Er habe vermutlich trotz eines Alkoholwerts von 2,3 Promille nur einen „leichten Rausch“ gehabt. Die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten in die Tat sei nicht und seine Steuerungsfähigkeit höchstens minimal eingeschränkt gewesen. Laubinger gab für den 19-Jährigen zudem eine positive Sozialprognose ab: Schon vor der Tat habe er sich um eine Behandlung bemüht, und auch in der JVA habe er an einer Drogenberatung teilgenommen. Dass er auf seinen Freund eingestochen hat, wertete Laubinger als einen „spontanen Entschluss“.
Am Mittwoch, 23. Februar, um 10 Uhr werden Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Plädoyers halten.