Doch auch jene Paare, die die Verlosung verpasst haben, können zwischen 27. April und 8. Oktober im Himmelszelt auf dem Gelände der EKKW auf der Landesgartenschau heiraten oder sich segnen lassen, egal ob lange verbunden oder frisch verliebt. Die Voraussetzung für eine kirchliche Trauung auf der Landesgartenschau ist, dass das Paar standesamtlich verheiratet ist.
Personen, die nicht heiraten wollen, können ebenfalls den Standort der EKKW besuchen. Denn diese ist unter dem Motto „Da blühe ich auf“ während der gesamten Landesgartenschau mit einem vielfältigen Programm in der Nähe des Aueweihers präsent. Gäste sind zum Verweilen, zu Gespräch, Gottesdienst und Gebet eingeladen. Zudem sollen im Himmelszelt Andachten und Konzerte gefeiert werden. Im Sommer soll zudem ein buntes Tauffest mit vielen Täuflingen gefeiert werden. (ssa)