Hessen lockert die Corona-Regeln - Das gilt aktuell

Kein 2G mehr im Einzelhandel und mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen: Was Ministerpräsident Bouffier angekündigt hatte, ist am Montag, 7. Februar, in Hessen offiziell in Kraft getreten.
Wiesbaden - Das Land Hessen hat von Montag, 7. Februar, an seine Corona-Regeln gelockert. Demnach entfällt unter anderem im gesamten Einzelhandel die 2G-Regel. Zudem werden nach dem Beschluss des Corona-Kabinetts vom Freitagabend, 4. Februar, künftig für Großveranstaltungen wieder mehr Zuschauer zugelassen, wie die Staatskanzlei am Samstag in Wiesbaden mitteilte.
„Wir ermöglichen damit mehr Freiheiten, gleichzeitig schützen wir die Menschen durch klare Vorgaben“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Er hatte die Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung bereits am Mittwoch in Aussicht gestellt. Die Landesregierung musste sie allerdings noch beschließen. Das Regelwerk gilt bis zum 6. März.
Corona in Hessen: Land lockert Regeln - Das gilt jetzt
Zu den darin formulierten Vorgaben zählt, dass beim Einkaufen eine FFP2-Maske getragen werden muss. Bei Großveranstaltungen gilt weiterhin die 2G-plus-Regel. 2G bedeutet, dass nur Geimpfte oder Genesene Zutritt haben. Die 2G-plus-Regel schreibt einen zusätzlichen negativen Test oder eine Booster-Impfung gegen das Coronavirus vor.
Bei Großveranstaltungen im Freien dürfen von Montag an bis zu 50 Prozent der Plätze besetzt werden - höchstens werden aber 10.000 Zuschauer zugelassen. Im Innenbereich wird die Auslastung auf maximal 30 Prozent und 4000 Besucher und Besucherinnen begrenzt. Die Begrenzungen greifen in beiden Fällen aber erst ab dem 250. Platz. Das heißt, die ersten 250 Plätze können voll besetzt werden.
Bouffier sprach von einem Beitrag für mehr Klarheit. „Wir unterscheiden jetzt nicht mehr zwischen Grundbedarf und dem übrigen Einzelhandel, sondern behandeln diese Bereiche gleich“, sagte er. Bislang waren von der 2G-Pflicht in Hessen nur Geschäfte des täglichen Bedarfs - wie etwa Lebensmittelmärkte und Apotheken - ausgenommen. Darmstadt hatte aber am Freitag schon angekündigt, das nicht mehr zu kontrollieren.
Zudem nimmt die Landesregierung mit Anfang der Woche Abstand von ihrer sogenannten Hotspot-Reglung. Sie schreibt strengere Maßnahmen in fast allen Bereichen vor. Als Hotspot wird eine Kommune oder ein Landkreis bezeichnet, wenn die Inzidenz dort an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert 350 überschreitet. Alle 26 Gebietskörperschaften in Hessen lagen am Samstag weit über diesem Wert. Die mittlerweile vorherrschende Omikron-Variante sei zwar deutlich ansteckender und die Infektionszahlen entsprechend höher.
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Gleichzeitig erkrankten weniger Infizierte derart schwer, dass sie auf einer Intensivstation behandelt werden müssten. „Deshalb können wir die Hotspot-Regelung aufheben“, begründete Bouffier die Entscheidung. Damit entfällt zugleich die Maskenpflicht in Fußgängerzonen und das Verbot von Alkoholkonsum an belebten Plätzen. Auch Prostitutionsstätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
Gleichzeitig gilt die 2G-plus-Regel für Innenräume bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmern nun landesweit und inzidenzunabhängig. Dazu zählen auch Restaurants, Museen oder auch Kinos. „Wir müssen weiterhin vorsichtig und besonnen bleiben und unsere Schritte sorgfältig abwägen, um und der Normalität wieder ein Stück näher zu kommen“, sagte Bouffier. (Mit unserem Corona-Ticker für Hessen bleiben Sie immer auf dem Laufenden)
Bund und Länder hatten die 2G-Regel für weite Teile des Einzelhandels angesichts der steigenden Corona-Inzidenzzahlen Anfang Dezember vergangenen Jahres beschlossen. In mehreren Bundesländern ist Shopping ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis bereits wieder erlaubt, auch weil Gerichte die Beschränkung gekippt hatten. Im benachbarten Rheinland-Pfalz gilt die Regel allerdings weiterhin. (dpa)