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Umbuchung, Rückerstattung, Ausgleichszahlung - Diese Rechte haben Reisende bei Flugchaos

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An den Flughäfen drohen wegen Personalmangel lange Wartezeiten und Flugausfälle.
An den Flughäfen drohen wegen Personalmangel lange Wartezeiten und Flugausfälle. (Symbolbild) © Frank Rumpenhorst/dpa

Rund 3800 Verbindungen der Lufthansa fielen zuletzt bereits aus. Nun hat die deutsche Fluggesellschaft weitere 2000 Flüge im Sommer gestrichen. Besonders betroffen sind die Drehkreuze am Flughafen Frankfurt und in München. Ist der Urlaub in Gefahr? Welche Rechte haben Urlauber bei Flugärger? Hier finden Sie einen Überblick über Fragen und Antworten rund um Flugreisen in In- und Ausland.

Berlin/Frankfurt - Noch vor Beginn der Sommerferien in Hessen herrscht auch am Flughafen in Frankfurt bereits viel Betrieb. Infolge der Corona-Pandemie ist die Reiselust womöglich größer denn je, gleichzeitig hat die Pandemie zu Personalmangel in der Luftfahrtbranche geführt. Daher mussten einige Fluggesellschaften, wie zum Beispiel die Lufthansa, nun zahlreiche Flüge stornieren. Fragen zu Ansprüchen bei Flugänderungen und -streichungen, Zuständigkeiten, Umbuchungen und Schadensersatz werden in diesem Artikel beantwortet.

Stornierungen und Umbuchungen: Diese Rechte haben Reisende bei Flugchaos

Wann und wie kann meine Airline meinen Flug stornieren? 

Grundsätzlich kann sie das immer tun – je nach Zeitpunkt haben Reisende dann aber Anspruch auf Erstattungen und gegebenenfalls Schadenersatz. Dafür gibt es die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie ist für alle Flüge anwendbar, die innerhalb der Europäischen Union starten. Für Flüge, die in der EU landen, gilt sie nur dann, wenn die Airline ihren Sitz in einem der EU-Mitgliedsstaaten hat.

Und wenn ich jetzt noch Flüge suche – wird es dann teuer?

Laut Auswertung der Flugsuchmaschine Skyscanner können Reisende mit Flexibilität Geld sparen. So seien Flugreisen in die Türkei in der letzten Augustwoche im Schnitt etwa 36 Prozent günstiger als Mitte Juli - die Ersparnis für eine vierköpfige Familie liege hier im Schnitt bei 428 Euro. (Lesen Sie hier: „Last Minute“ ist nicht mehr: Experten erklären, wo der Urlaub jetzt besonders teuer werden kann)

Auch mit den Abflugtagen kann man Geld sparen. So ist es laut Skyscanner oft ratsam, innerhalb der Woche zu fliegen. Die Flugsuchmaschinen haben eine Kalenderübersicht, wo man die Preise für bestimmte Strecken im Wochen- oder Monatsverlauf vergleichen kann.

Werde ich bei einer Stornierung automatisch umgebucht?

Laut Fluggastrechteverordnung haben Reisende in so einem Fall ein Wahlrecht zwischen der vollständigen Erstattung des Ticketpreises und einer Umbuchung durch die Airline. „Sie haben also Anspruch auf eine Umbuchung“, so Verbraucherschützerin Wojtal.

„Nur in der Praxis klappt das nicht immer.“ Kommt die Flugstreichung mit einigen Tagen Vorlauf, sollten Urlauber prüfen, was für sie günstiger ist. Womöglich können sie noch günstigere Flüge buchen, weil die Preise manchmal kurz vor Abflug noch mal sinken – das spreche für eine Erstattung. Auf die Umbuchung pochen sollte man indes, wenn die Alternativflüge deutlich teurer sind als der gestrichene Flug. Was man beachten sollte: In der Regel buche die Airline den Fluggast um, so Wojtal. 

Was gilt bei Pauschalreisen im Fall einer Flugstornierung?

Hier muss der Veranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen, stellt die Verbraucherzentrale Hamburg klar. Und der Reisepreis dürfe sich durch die neue Flugverbindung nicht erhöhen, auch wenn der Veranstalter aufgrund der Streichung kurzfristig teurere Flüge einkaufen müsse. Wer seine Handynummer bei der Buchung angegeben habe, wird bei Flugzeitenänderungen oder -streichungen umgehend von uns informiert, erklärt Melanie Gerhardt von DER Touristik. Und: „Sollte ein Gast wirklich einmal seinen Flug verpassen, kümmern wir uns rund um die Uhr um die Umbuchung.“

Bei einem annullierten Flug im Rahmen einer Pauschalreise kommen laut Verbraucherschützerin Wojtal Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter in Betracht – auf Minderung des Reisepreises oder sogar Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.

Video: Ferien-Hammer - Lufthansa streicht wieder 2.000 Flüge!

Steht mir bei Stornierung als Individualreisender etwas zu? 

Womöglich ja. Entscheidend ist der Zeitpunkt. Erfolgt die Storno-Info von der Airline weniger als 14 Tage vor Abflug, hat man neben dem Wahlrecht zwischen Erstattung und Umbuchung gegebenenfalls noch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro – abhängig vom konkreten Einzelfall. Wichtige Fragen sind laut Verbraucherschützerin Wojtal dabei: Wann wurde man genau informiert? Wurde ein Ersatzflug angeboten und wenn ja, wie viel später sollte dieser starten beziehungsweise landen? Wie lang ist die Flugstrecke?

Konkret: Erfolgte die Benachrichtigung über die Streichung sieben Tage bis zwei Wochen vor Abflug und wurden Alternativflüge angeboten, die maximal zwei Stunden früher starten und maximal vier Stunden später landen als die ursprünglichen Flüge, besteht kein Recht auf Ausgleichszahlung. Ist man weniger als sieben Tage vorher informiert worden, gilt das nur noch für Alternativflüge, die maximal eine Stunde früher starten und maximal zwei Stunden später landen.

Andersfalls stehen einem in der Regel Ausgleichszahlungen zu. Bei Flugstrecken bis 1500 Kilometer sind es zum Beispiel 250 Euro. Das Einzige, was einem einen Strich durch die Rechnung machen kann: Wenn außergewöhnliche Umstände wie etwa extrem schlechtes Wetter für die Flugstreichung gesorgt haben.

Fluggesellschaften stornieren aus Personalmangel Flüge: Diese Rechte haben Reisende

Personalmangel bei der Sicherheitskontrolle – und nun?

„Hier kommt es auf den Einzelfall an, dies regelt die Verordnung nicht“, sagt Karolina Wojtal. Ein Anspruch gegen die Airline, den Reiseveranstalter oder den Flughafenbetreiber bestehe nur, wenn sich der Fluggast rechtzeitig vor dem Abflug am Flughafen eingefunden hat. Voraussetzung für eine Verantwortlichkeit von Airline oder Betreiber sei darüber hinaus ein organisatorischer Fehler im Vorfeld des Check-ins oder der Kontrolle, zum Beispiel der Einsatz von zu wenig Personal, die Öffnung von zu wenig Schaltern oder Schleusen oder eine insgesamt schlechte Organisation der Abläufe.

Wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zeigt, hat man bei überlangen Wartezeiten an von der Bundespolizei organisierten Sicherheitskontrollen unter Umständen auch Anspruch auf Schadenersatz durch die Bundesrepublik, wenn man sich mit dem zeitlichen Vorlauf am Airport eingefunden hat, den Flughafenbetreiber oder Airline empfohlen haben. Ist man rechtzeitig am Flughafen und droht, wegen langer Warteschlangen dennoch den Flug zu verpassen, sei es wichtig, den Zeitablauf zu dokumentieren, sagte der Reiserechtler Paul Degott.

So sollte man Fotos von einigen Situationen machen – etwa von der rechtzeitigen Ankunft am Flughafen, der Schlange im Terminal, der Zahl der geöffneten Schalter. Auch die Bitte vorgezogen zu werden, könne helfen.

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