Ob das Regierungspräsidium eine Dickschichtabdeckung in Neuhof tatsächlich genehmigt, werde die Behörde genau prüfen, kündigte Birgitt Krumminga, Abteilungsleiterin für Umwelt, an. „Wir erwarten den Genehmigungsantrag von K+S im Sommer 2024. K+S muss darin erklären, ob es nicht Verfahren gibt, die geringere Auswirkungen auf die Umwelt haben und dennoch ihr Ziel erreichen“, erklärte sie. „Die generelle Pflicht zur Eingriffsminimierung gilt auch hier.“ Auch die Frage, wie schnell die Menge an Salzlauge reduziert werde, sei im Verfahren wichtig.
Könnte das Regierungspräsidium in seinem Genehmigungsverfahren nicht zu dem Schluss kommen, dass K+S seine Abraumhalden wieder nach und nach unter die Erde bringen muss – so wie es die BI und auch der Umweltverband BUND fordern? „Das sehe ich nicht“, sagte Krumminga. „Der Bestand des Kalibergs ist genehmigt. Der weitere Betrieb des Kaliabbaus bis 2035 ist ebenfalls genehmigt“, erklärte die Abteilungsleiterin. „Dass wir zum Ergebnis kommen, dass der Kaliberg wieder unter die Erde gebracht werden muss, könnte aus heutiger Sicht nicht das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens sein. Das ist schon technisch sehr schwierig, weil der Abraum auf der Halde zu einer festen Masse geworden ist“, erklärte Krumminga.
Susanne Linnenweber, Abteilungsleiterin für Planung, ergänzte: „Die Frage, ob K+S den Abraum wieder unter Tage bringen soll, haben wir schon in früheren Genehmigungsverfahren geprüft, etwa, als es um den Bau der Laugenleitung von Neuhof an die Werra ging. Das wurde als sehr schwer umsetzbar eingeschätzt.“ In dem Genehmigungsverfahren werde sich im Regierungspräsidium die im Kern zuständige Bergaufsicht mit anderen Bereichen wie Regionalplanung und Naturschutz eng abstimmen.