Heun sagte, er sehe drei Szenarien, unter denen der Staat die dritte Stufe des Notfallplans ausrufe: Wenn Russland nach dem Ende der Wartungsarbeiten an der Leitung Nordstream 1 die Gaslieferungen nicht wieder aufnehme, wenn es nicht gelinge, die Gasspeicher zu füllen, oder die vorhandenen Gasmengen nicht reichten. „In diesem Fall entscheiden nicht mehr wir, wer Gas erhält, sondern die Bundesnetzagentur“, erklärte Heun.
Im Bereich der RhönEnergie gehörten 250 Großkunden zu den „nicht geschützten Verbrauchern“. Anders als Privatverbraucher, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und kleine Unternehmen, die auch in der Notlage weiter Gas erhalten sollen, drohe den 250 Großkunden eine Abschaltung der Lieferung durch die Bundesnetzagentur. „Ob eine Firma schützenswert ist, entscheidet nicht die RhönEnergie, sondern allein die Agentur“, erläuterte Heun.
Private Verbraucher sollten bereits jetzt handeln, sagten Heun und Meyer: „Mit Blick auf die Preisentwicklung raten wir allen Kunden, schon jetzt freiwillig ihre monatlichen Abschläge zu erhöhen, um spätere hohe Nachzahlungen zu vermeiden.“ Die Geschäftsführer bitten ihre Kunden, die Abschläge im Kundenportal im Internet selbst zu erhöhen.
„Wenn nicht eine spürbare Zahl von Kunden ihre Abschläge erhöht, werden wir reagieren und sie dazu auffordern müssen“, kündigte Heun an. Für das Unternehmen gehe es darum, angesichts steigender Einkaufspreise, genug Liquidität zu besitzen.
Auch Energiesparen sei ein Gebot der Stunde, insbesondere im Bereich der Wärme. Je geringer der Verbrauch, desto länger könnten die Versorger die begrenzt vorhandenen Erdgasmengen strecken.