Der ADAC erklärte, die Innenminister der Bundesländer reagierten auf Engpässe der Ämter aufgrund steigender Corona-Krankheitsfälle. „Für die betroffenen Führerscheinbesitzer bringt der Beschluss die Gewissheit, dass sie auch die kommenden Monate sorgenfrei mit dem alten Führerschein fahren dürfen und keine Angst vor Geldbußen haben müssen.“
Ungeachtet dessen sollte man aber zügig die Fristverlängerung nutzen und sich zeitnah um einen Termin bei der Führerscheinstelle kümmern. Der ADAC hatte zuvor mitgeteilt, bei den örtlichen Führerscheinstellen komme es Corona-bedingt vielfach zu Engpässen bei der Terminvergabe. Im Landkreis Fulda brach wegen des Führerschein-Umtauschs das Callcenter zusammen.
Das Bundesverkehrsministerium begrüßte den Beschluss der Länderminister. Ziel sei es, den Führerschein-Umtausch so effektiv und gleichzeitig so bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten. Der Bundesrat hatte für den Umtausch der Führerscheine einen zeitlichen Stufenplan mit Fristen beschlossen, damit die Behörden nicht überlastet werden.
Ein freiwilliger Umtausch des Dokumentes ist aber jederzeit möglich. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein ungültig. Außerdem droht ein Verwarnungsgeld. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Eine neue Führerschein-Prüfung ist also nicht nötig. Die Umtauschpflicht gilt übrigens auch für den Motorradführerschein*.
„Der Umtausch läuft gut, auch dank mehrerer Aktionen unserer Führerscheinstelle“, teilt der Sprecher für den Main-Kinzig-Kreis, John K. Mewes, mit. Natürlich würden die Führerscheine noch nach dem 19. Januar getauscht, erklärte er noch vor dem Beschluss der Innenministerkonferenz. Man solle aber die Kulanz der Ordnungsbehörden nicht ausreizen.
Bürgerinnen und Bürger können entweder einen Termin bei den Führerscheinstellen in Hanau oder Linsengericht buchen oder die Umstellung im Rathaus ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. 27 von 29 Städten und Gemeinden böten diesen Service an; nur in Bad Orb und Maintal sei das nicht möglich. Auch ein Umtausch-Mobil sei zu bestimmten Terminen im Main-Kinzig-Kreis unterwegs.
2021 wurden etwa 4500 Führerscheine bei der Fahrerlaubnisbehörde Fulda umgetauscht. In den Jahren 2018 und 2019 waren es jeweils um die 1200 Umtausch-Termine. Zudem stehen in den kommenden Wochen weitere Umtausch-Termine an, teilt Lisa Laibach, Pressesprecherin des Landkreises Fulda, mit. Dabei empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung über die Internetseite des Kreises.
Das neue Dokument wird danach per Post von der Bundesdruckerei zugesandt - dies dauert aktuell drei bis vier Wochen. Benötigt werden für den Umtausch: der gültige Personalausweis oder Reisepass, der Führerschein, ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate) und die Verwaltungsgebühr in Höhe von 29,80 Euro. Zudem sollten Personen, deren Führerschein in einem anderen Landkreis ausgestellt wurde, die entsprechende Behörde für eine Karteikartenabschrift kontaktieren.
Nach groben Schätzungen sind von der Umtauschpflicht der Jahrgänge 1953 bis 1958 im Vogelsbergkreis etwa 8000 Fahrerlaubnisinhaber betroffen. „Allerdings sind bei der Fahrerlaubnisbehörde schon viele Rückgaben eingegangen“, erklärt Christian Lips, Pressesprecher des Vogelsbergkreis.
Wegen der Pandemie würden weniger Termine vor Ort gemacht - viele Anträge gingen per Post ein. Lange Schlangen vor den zuständigen Behörden seien aus diesem Grund nicht zu beobachten gewesen, hieß es vom Kreis. (mit dpa-Material) *24rhein.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.