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Es war Mord! Landgericht Fulda verurteilt 28-Jährigen nach Tötung seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft

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Von: Jacqueline Kleinhans

In diesem Haus in Bad Salzschlirf hatte sich die Tat im August 2019 ereignet.
In diesem Haus in Bad Salzschlirf hatte sich die Tat im August 2019 ereignet. © Fuldamedia

Die erste große Strafkammer in Fulda hat einen 28-jährigen Mann, der seine Ehefrau im August 2019 in Bad Salzschlirf getötet hat, zu lebenslanger Haft verurteilt. Wegen Mord. „Es ist das tragische Ende einer Beziehung“, sagte der Vorsitzende Richter Josef Richter. 

Fulda/Bad Salzschlirf - Das Landgericht Fulda sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Ehefrau getötet hat Mit Heimtücke und mit bedingtem Vorsatz . „Der Angeklagte rechnete mit ihrem Tod, als er sie minutenlang gewürgt hat“, erklärte der Richter am Mittwochmittag.

Landgericht Fulda: Mann erwürgte seine Ehefrau in Bad Salzschlirf

Die Frau war ins Koma gefallen und am nächsten Tag im Krankenhaus in Fulda gestorben. Sie hinterlässt zwei Kinder im Alter von inzwischen 6 und 9 Jahren. Der Verurteilte aus dem saarländischen Lebach muss laut Urteil vom Mittwoch an jedes Kind 15.000 Euro Hinterbliebenengeld zahlen.

Die Verteidiger Knut Hillebrand (links) und Medeni Kurt (rechts) mit dem Angeklagten vor der Urteilsverkündigung.
Die Verteidiger Knut Hillebrand (links) und Medeni Kurt (rechts) mit dem Angeklagten vor der Urteilsverkündigung. © Jacqueline Kleinhans

Ob nun Eifersucht, Wut, Bestrafung, Verlustangst oder Verzweiflung handlungsweisend war, konnte die Kammer nicht ausfindig machen. Entscheidend sei nur gewesen, was im Schlafzimmer geschah. Nach einer kurzen Aussprache hat der 28-Jährige seine Frau am Hals gepackt und mindestens drei Minuten gewürgt.

Der Richter erklärte, die Frau habe bei dem Gespräch unter vier Augen nicht mit einer tödlichen Gefahr gerechnet. Sie sei bei der Würge-Attacke völlig arglos gewesen. Die Aussage des Angeklagten, dies nur 15 Sekunden getan zu haben, widerlegte das Landgericht Fulda anhand der Gutachten der Sachverständigen.

Nach fünf Monaten Verhandlung und der Anhörung von 40 Zeugen endete der Prozess am Mittwoch nach einer Stunde mit dem Schuldspruch auf Mord. Laut Gutachter-Einschätzung ist der Angeklagte voll schuldfähig. Nach Gerichtsangaben war das Motiv Eifersucht, Wut, Verlustangst und Verzweiflung.

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Verteidiger überlegt, Revision gegen das Urteil einzulegen

Die Frau hatte zuvor angekündigt, sich wegen eines anderen Mannes von ihm trennen zu wollen. Um Abstand zu gewinnen, war sie zu Bekannten nach Bad Salzschlirf gereist. Der Mann war mit einem Freund hinterhergefahren, um sich mit ihr auszusprechen. Dann kam es zu dem tödlichen Ehestreit in einem Mehrfamilienhaus im Ortskern von Bad Salzschlirf.

Die Staatsanwaltschaft Fulda hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert, die Verteidiger hatten hingegen eine milde Strafe mit bis zu vier Jahren Haft gefordert. Sie hatten die schwere Kindheit und Jugend des Angeklagten betont. Der Verteidiger überlegt, Revision gegen das Urteil einzulegen. (jkl, dpa)

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