Der Verteidiger erklärte ergänzend, Hölzer habe im Frühjahr 2020 – in der Hochphase der ersten Corona-Pandemie, als kaum Treffen stattfanden – viele Behörden- und Arzttermine in Fulda gehabt. Am Rande dieser Treffen habe er in Petersberg Geld abgehoben. Hierzu sagte Staatsanwalt Wirth, die Frage, welche Scheine abgehoben wurden, spiele keine Rolle. Die Frage hatte in dem Verfahren bisher auch keine Rolle gespielt.
Mit dem zweiten Hilfsbeweisantrag will die Verteidigung zeigen, dass der Rentner Hohlräume seines Ford Fiestas so präpariert habe, dass er darin Geld hätte verstecken können. Die Frage ist wichtig, denn im Zimmer des Rentners war kein Geld gefunden worden. Wirth sagte dazu, natürlich könne man in einem Auto Geld verstecken. Sie spiele für die Frage von Hölzers Schuld aber keine Rolle.
Mit dem dritten Beweisantrag schließlich fordert die Verteidigung Ermittlungen, ob der Senior unter den Mitarbeiterinnen des Altenheims eine Vertraute gehabt habe, der er womöglich viel Geld schenkte. Davon, dass das Opfer eine „Vertraute“ besaß, hatten erstmals zwei Zeugen gesprochen, die kurz vor Ende der Beweisaufnahme auf Hölzers Wunsch gehört wurden. Der Staatsanwalt sagte dazu: „Die Vermutung, es habe eine Vertraute gegeben, ist mehr oder weniger konstruiert. Die Aussagen der beiden Zeugen halte ich für fragwürdig.“
Die Dritte Strafkammer will die Verhandlung am Freitag (4. November) um 10 Uhr fortsetzen. Sie könnte die Beweiserhebung fortsetzen – so wie es die Verteidigung beantragte – oder ihr Urteil sprechen.
Hölzer schloss den Verhandlungstag erneut mit der Beteuerung seiner Unschuld: „Ich hatte es nicht nötig, meinen Freund zu bestehlen. Ich habe den Fehler gemacht, mir bei der Geldübergabe keine Quittung geben zu lassen. Dafür habe ich bitter bezahlt“, sagte Hölzer und schloss mit den gleichen Worten wie vor einer Woche nach den Plädoyers: „Ich bin unschuldig. Ausrufezeichen.“