1. Fuldaer Zeitung
  2. Fulda

Kein Namensschild am Briefkasten: AfD-Mann Lamely zofft sich mit Kreis Fulda

Erstellt:

Von: Volker Nies

An Pierre Lamelys Briefkasten hängt nach seinen Angaben keinen Namensschild von ihm.
An Pierre Lamelys Briefkasten hängt nach seinen Angaben keinen Namensschild von ihm. Möglicherweise machte das dem Landkreis schwer, ihm ganz einfach einen Brief oder ein Einschreiben zu schicken. © Kyna Studio - stock.adobe.com

AfD-Kreisvorsitzender Pierre Lamely (41) hat Ärger mit dem Landkreis Fulda – nicht als Kreispolitiker, sondern als Bürger. Die Behörde hat ihm eine Urkunde öffentlich zustellen lassen, weil sie dessen aktuellen Aufenthaltsort nicht habe ermitteln können. „Das war unnötig“, sagt Lamely.

Fulda - In konkurrierenden Fraktionen wird bereits spekuliert: Wohnt Lamely noch in der Stadt Fulda? Würde er nicht mehr hier wohnen, müsste er seine Mandate in der Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag aufgeben. Im Fuldaer Stadtparlament ist Lamely Chef der AfD-Fraktion.

Grund für die Spekulationen ist eine öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Fulda vom 24. Juni. Darin stellt die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Pierre Lamely eine „Ermahnung wegen wiederholter Verkehrszuwiderhandlung“ zu. In der Bekanntmachung erklärt der Landkreis, er wähle den Weg der öffentlichen Zustellung, „da der Aufenthaltsort (Lamelys) unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.“

Fulda: Kein Namensschild am Briefkasten - AfD-Mann Lamely zofft sich mit Kreis

„Ich verstehe nicht, warum der Landkreis diese Zustellung öffentlich machen musste“, sagt Lamely jetzt unserer Zeitung. „Ich war und bin in ständigem E-Mail-Austausch mit dem zuständigen Mitarbeiter des Landkreises.“ Wenn dieser Mitarbeiter Probleme mit der postalischen Zustellung einer Urkunde gehabt hätte, dann hätte er ihn über das Vorliegen solcher Probleme informieren können.

Zudem, so ergänzt der AfD-Kreisvorsitzende, sei es für den Landkreis ja auch bereits vor einigen Wochen möglich gewesen, ihm einen Kostenbescheid per Post zuzustellen. „Diesen Bescheid habe ich erhalten, und beglichen habe ich ihn auch schon.“ (Lesen Sie hier: Strafanzeige und Berufung: Rechtsstreitigkeiten zwischen AfD und Goerke gehen weiter)

Lamely räumt aber ein, dass die Zustellung von Post an ihn nicht ganz einfach sei. „Ich bin bedroht worden. Deshalb klebt an meinem Briefkasten kein Schild mit meinem Namen. Zudem habe ich wegen der Bedrohung eine Auskunftssperre nach Paragraph 51 des Bundesmeldegesetzes erlassen. Das bedeutet, dass das Meldeamt der Stadt Fulda meine Adresse nicht bekanntgeben darf.“

Dennoch wisse der Briefträger, wo er Briefe für ihn einwerfen muss. „Die Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordneten und des Kreistags erreichen mich problemlos über eine andere Adresse. Wenn der Landkreis diese Adresse kennt, hätte er mich für die Zustellung des Bescheids auch darüber erreichen können.“

„Es sind grundlose Spekulationen über meinen Wohnort entstanden“

Im Ergebnis wohnt Lamely also unverändert in der Stadt Fulda und ist deshalb weiter Mitglied in Stadtparlament und Kreistag. Lamely ärgert sich über drei Dinge: „Es sind grundlose Spekulationen über meinen Wohnort entstanden; der Kreis hat meine Adresse, die ich vertraulich behandle, bekannt gemacht.“ Und er habe öffentlich gemacht, dass Lamely „wiederholte Verkehrszuwiderhandlungen“ vorgeworfen werden.

Letzter Auslöser für den Bescheid sei ein Rotlichtverstoß in Frankfurt gewesen. „Das war keine gefährliche, sondern eine unübersichtliche Situation. Aus meiner Sicht ging es der Stadt Frankfurt an dieser Stelle allein um das Abkassieren von Autofahrern. Ich ziehe daraus die Konsequenz, dass ich jetzt öfter das Flugzeug nehme, wenn ich nach Brüssel oder Straßburg muss.“ Lamely arbeitet als parlamentarischer Assistent im EU-Parlament.

Der AfD-Politiker erklärt, er beantrage jetzt Akteneinsicht und prüfe rechtliche Schritte gegen den Landkreis, auch wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Datenschutz. Er gehe davon aus, dass dem Kreis ein Fehler unterlaufen ist. „Das ist ärgerlich. Ich würde mich viel lieber mit Politik beschäftigen als mit diesen bürokratischen Verfehlungen“, sagt Lamely.

Die Pressestelle des Landkreises verteidigt das Vorgehen: „Es gibt verwaltungsverfahrensrechtliche Regelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten. Diese sehen in bestimmten Fällen die öffentliche Zustellung vor – wie in dem genannten Fall. Zum konkreten Fall ist keine weitere Auskunft möglich.“

Auch interessant