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Papierführerschein verliert Gültigkeit: So funktioniert der Umtausch

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Ein „rosa Führerschein“ (Papierführerscheinen) liegt auf einem neuen Führerschein-Exemplar.
Ein „rosa Führerschein“ (Papierführerscheinen) muss bis Januar 2022 umgetauscht worden sein. (Symbolbild) © Andrea Warnecke/dpa

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer besitzen noch einen Papierführerschein. Dieser verliert jedoch ab dem 19. Januar 2022 schrittweise seine Gültigkeit. Das Dokument sollte daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.

Update vom 19. Januar, 15.53 Uhr: Wegen Corona gibt es eine Schonfrist für Führerscheinbesitzer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958: Sie müssen ihre alten „Lappen“ oder den DDR-Führerschein erst bis zum 19. Juli dieses Jahres austauschen. Eigentlich wäre die Frist für den Umtausch des Führerscheins am 19. Januar abgelaufen.

Erstmeldung vom 21. Oktober 2021, 20.01 Uhr: Fulda - Der Landkreis Fulda weist jetzt darauf hin, dass aufgrund einer EU-Richtlinie der Umtausch von Papierführerscheinen und unbefristeten Kartenführerscheinen erforderlich ist. In Deutschland regelt ein Gesetz mit einem zeitlichen Stufenplan, in welcher Reihenfolge die Führerscheine umgetauscht werden müssen.

„Die erste Frist endet am 19. Januar 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 den Papierführerschein in den neuen Führerschein getauscht haben“, heißt es in der Mitteilung des Landkreises. Um den Führerschein fristgerecht vorliegen zu haben, sei eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde bis zum Jahresende erforderlich. (Lesen Sie hier: Neuer Abbiegeassistent „kann Leben retten“: Straßenmeistereien mit Software-System ausgerüstet)

Papierführerschein verliert ab Januar 2022 seine Gültigkeit - So läuft der Umtausch

Wegen der hohen Nachfrage und um unangenehme Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt der Landkreis eine Terminvereinbarung. Diese könne online unter www.landkreis-fulda.de oder telefonisch unter (0661) 60060 erfolgen.

Zur Vorsprache sei ein gültiges Ausweisdokument, der bisherige Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate) mitzubringen sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 29,80 Euro zu zahlen. (hes)

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