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Fast ganz Hessen ist Corona-Hotspot - Kritik an Regeln wächst

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Laut der hessischen Hotspot-Regelung muss ab einer Personenzahl von 10 in Innenräumen die 2G-Plus Regelung eingeführt werden.
Laut der hessischen Hotspot-Regelung muss ab einer Personenzahl von 10 in Innenräumen die 2G-Plus Regelung eingeführt werden. © Stefan Sauer/dpa

Das Land Hessen hat Kriterien definiert, ab wann ein Kreis oder eine Stadt „Hotspot“ ist. Inzwischen reißt fast das gesamte Land die Latte. Die Hotelbranche übt Kritik an der komplizierten Regelung.

Wiesbaden - Hotspot: Das klingt nach einem punktuellem Corona-Ausbruch, nach einem regional begrenzten, zeitlich beschränkten Ereignis. Bald aber dürfte das in ganz Hessen der Fall sein: Am Freitag (21. Januar) galten laut Sozialministerium bereits 25 von 26 hessischen Gebietskörperschaften als Hotspots. Nur der Werra-Meißner-Kreis liegt mit einer Inzidenz von 338,8 noch unter der 350er-Marke. In den Hotspots gelten strengere Maßnahmen in fast allen Bereichen. Das stößt auf Widerspruch. Die Landesregierung aber hält an der Regelung fest.

Hotspot wird eine Kommune oder ein Landkreis, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz über dem Wert 350 liegt. Zu dann geltenden Regeln gehören ein Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen. Bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, in der Gastronomie und bei touristischen Übernachtungen gilt drinnen die 2G-Plus- und draußen die 2G-Regel.

Corona in Hessen: Fast das ganze Land ist Hotspot

Die Kritik an den Corona-Regeln wächst indes: Die Vorgaben sind nach Auffassung des Hotel- und Gastronomieverbandes Dehoga für die hessische Hotellerie nicht praxistauglich und zu kompliziert. Während es in der Gastronomie eine einheitliche Linie gebe, stünden Hotelmitarbeiter vor einer Vielzahl von Fragen, sagte der Dehoga-Geschäftsführer Julius Wagner. (Lesen Sie auch: Corona in Fulda: 2G-plus-Regelung macht Hotels zu schaffen)

Sie müssten in Nicht-Hotspot-Regionen prüfen, ob die 3G-, 2G- oder 2G-plus-Regel anzuwenden ist, ob der Gast aus privaten Gründen, als Tourist oder aus beruflichen Gründen kommt. Treffe sich ein übernachtender Tourist zum Frühstück mit einem Bekannten, gelte für den einen die 2G-Regel, für den anderen wegen der Bestimmungen in der Gastronomie die 2G-plus-Regel. Theoretisch vereinfachten sich durch eine Einstufung als Hotspot die Kontrollen durch die Verschärfungen, sagte Wagner. Allerdings könnten dann auch weniger Menschen kommen.

Der Landessportbund Hessen sieht gewisse „Ermüdungseffekte“ bei den ehrenamtlichen Vereinsführungen. Die Kombination von Bundes-, Landes- und kommunalen Auflagen, der Wechsel zwischen hessenweiten Regeln und regionalisierten Auflagen mit Hotspots und Eskalationskonzept, die schnelle Abfolge von immer neuen Regeln „stellen eine hohe Herausforderung für ein ehrenamtliches System dar“, sagte Hauptgeschäftsführer Andreas Klages. „Dies setzt das Vereinssystem unter einen hohen Stresstest.“ Allerdings: „Ein vollständiger Lockdown wäre „worst case“ und insofern noch schlimmer.“

Kritik an unterschiedlichen Corona-Regeln

Auch die Kultur sieht sich belastet. Der Museumsverband Hessen berichtet, der Zuspruch zu den Museen sei „überwiegend sehr verhalten“. Da bislang sowieso schon Kontrollen durchgeführt würden, bedeute 2G-plus keinen besonderen Mehraufwand. „Generell würden wir uns natürlich eine differenzierte Sicht auf die lokale und regionale Situation beim Infektionsgeschehen wünschen. Wir begrüßen aber, dass der Zugang zu Kultur weiterhin möglich ist“, sagte Geschäftsführerin Christina Reinsch.

Selbst für das Autokino im Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch gilt laut Landesverordnung nunmehr die 2G-Regel ab einer Zahl von zehn Besuchern. Theaterleiter Heiko Desch hat dafür wenig Verständnis - schließlich seien die Besucher in ihren Autos vor Ansteckungen geschützt. Er habe versucht, die Behörden davon zu überzeugen, eine Ausnahme zu prüfen, doch das sei gar nicht erst in Erwägung gezogen worden, sagte Desch. (Lesen Sie auch: Mehr Zuspruch trotz Corona? Kinobetreiber in Fulda und Lauterbach hoffen 2022 auf mehr Besucher)

Hessens Landesregierung verteidigt die Hotspot-Regelung

Die hessischen Amateurtheater seien generell von der Krise stark betroffen, sagte der Präsident des Verbandes Hessischer Amateurtheater, Jörg Dreismann. Ob nun die Vorgaben 2G oder 2G-plus lauten - das ändere an dieser Situation maßgeblich nicht viel. Er setzt seine Hoffnungen darauf, dass mit dem Sommer wieder mehr möglich sein wird. Einige Gruppen hätten mit schwindender Motivation ihrer Mitglieder zu kämpfen und mit der Tatsache, dass nach zwei Jahren Corona-Pandemie die finanziellen Rücklagen aufgebraucht seien. Der Verband vertritt rund 250 Amateurtheater in Hessen.

Bei „Dona Carmen“, einer Beratungsorganisation für Prostituierte, stößt die Schließung der Bordelle im Zuge der Hotspot-Regelungen auf scharfe Kritik. „Die Schließung von Prostitutionsstätten - von der Zwei-Sexarbeiterinnen-Wohnung bis hin zum Großbordell - ist ein mutwilliger Akt der Willkür: Mit einem Schutz vor Corona oder mit einer angeblich bevorstehenden Überlastung des Gesundheitssystems hat all dies nicht das Geringste zu tun“, heißt es in einer Stellungnahme der Organisation.

Video: Ob 2G oder 3G: Neue Version der Corona-Warn-App zeigt Status an

Die Landesregierung verteidigte die Hotspot-Regelung: Man entscheide „abhängig von der Gesamtsituation“ über eine Änderung der Maßnahmen. Dabei beziehe das Land „alle maßgeblichen Indikatoren und auch Prognosen und Empfehlungen der Wissenschaft“ mit ein. Nachdem ein sprunghafter Anstieg der Fallzahlen durch die Omikron-Variante prognostiziert wurde, habe die Landesregierung zum 17. Januar entsprechend angepasste Maßnahmen beschlossen. (Mit unserem Corona-Ticker für Hessen bleiben Sie auf dem Laufenden)

„Hessen setzt bereits seit geraumer Zeit auf ein Zusammenspiel verschiedener Kriterien zur Bestimmung der pandemischen Lage - dabei spielt die Belastung der Krankenhäuser, insbesondere die Situation auf den Intensivstationen, eine große Rolle“, hieß es aus Wiesbaden. „Die Inzidenz ist ein weiteres wichtiges, aber schon lange nicht mehr das einzige Kriterium. Die an Inzidenzen geknüpften Hotspot-Regelungen sind zwischen den Ländern und mit dem Bund so vereinbart worden. Kurzfristig sind daran keine Änderungen geplant.“ (dpa)

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