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Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen: Fast 600 Personen ohne Nachweis - Ämter werden aktiv

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Von: Andreas Ungermann

Eine Person hält einen Impfpass in der Hand
Seit März gilt eine Impfpflicht im Gesundheitswesen. (Symbolfoto) © Christin Klose/dpa

Medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sind seit März aufgefordert, Mitarbeiter zu melden, die keinen Corona-Immunitätsnachweis vorlegen können. Jetzt beginnt die Phase, in der die Gesundheitsämter aktiv werden.

Fulda - Bis zum 15. März mussten Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen einen Immunitätsnachweis bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. Dabei ging es nicht allein um die Corona-Schutzimpfung, sondern auch den Nachweis des Genesenen-Status oder darüber, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht möglich ist. Betroffen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise in Krankenhäusern, Pflege- und Alteneinrichtungen, Arztpraxen oder physiotherapeutischen Praxen.

Insgesamt arbeiten im Landkreis Fulda gut 8000 Menschen im Gesundheits- und Pflegesektor. Mindestens 593 von ihnen haben gegenüber ihren Arbeitgebern bislang keinen entsprechenden Nachweis geführt. So viele jedenfalls wurden dem Kreisgesundheitsamt in Fulda bislang gemeldet. (Mit unserem Corona-Ticker für Fulda bleiben Sie immer auf dem Laufenden)

Corona in Fulda: Fast 600 Personen im Gesundheitswesen ohne Impf-Nachweis

Den größten Teil darunter machen Beschäftigte in den Pflegeeinrichtungen aus. 192 sind dies, gefolgt von Krankenhäusern mit 100 und Mitarbeitenden in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit 87 Personen. In Ambulanten Diensten blieben 66 Personen, in Arzt- und Zahnarztpraxen 60 den Nachweis bislang schuldig.

Dahinter kommen mit je rund zwei Dutzend Beschäftigten Teilstationäre Einrichtungen und Physiotherapeutische Praxen. „Die restlichen Meldungen verteilen sich auf mehrere kleinere Bereiche, etwa Ergotherapiepraxen, sonstige Heilberufe, Fahrdienste, Subunternehmen“, erklärt Leoni Rehnert, Pressesprecherin des Landkreises. Besondere Auffälligkeiten wie die Vorlage gefälschter Impfzertifikate oder Ähnliches seien bislang nicht registriert worden.

Laut Auskunft der Kreisverwaltung werden die betreffenden Personen aktuell angeschrieben. „Kontrollen haben entsprechend noch nicht stattgefunden“, berichtet Rehnert. Auch Bußgelder seien somit noch keine verhängt worden. Folglich wurden bislang noch keine Tätigkeitsverbote ausgesprochen, solche stehen im „abgestuften Verfahren der Sanktionierung“ nämlich erst an nachgeordneter Stelle.

Im Vogelsberg wartet die Kreisverwaltung indes noch auf Rückmeldungen: 416 Personen aus 101 Einrichtungen sind dort bislang ohne Immunitätsnachweis. „Insgesamt fallen im Vogelsbergkreis 575 Einrichtungen unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht, hiervon haben sich rund 90 bislang noch nicht gemeldet“, erklärt die Kreispressestelle in Lauterbach. (Lesen Sie hier: Neuer Anlauf für Corona-Impflicht? Vorstoß aus Hessen, Bayern und Baden-Württemberg)

Video: Verfassungsgericht genehmigt Pflege-Impfpflicht

Im Vogelsberg seien ebenfalls bislang keine Auffälligkeiten zu verzeichnen gewesen. Pressesprecher Christian Lips erklärt dazu weiter: „In verschiedenen verpflichteten Einrichtungen wurden Beratungsgespräche geführt. Diese wurden den Kontrollen vorangestellt. Vor-Ort-Kontrollen in verpflichteten Einrichtungen gab es allerdings bisher noch nicht.“

Auch im Vogelsbergkreis seien bislang keine sanktionierenden Konsequenzen gezogen worden. „Gibt es Beratungs- und Überzeugungsbedarf, steht das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises den Einrichtungen im Kreisgebiet allerdings zur Verfügung“, schildert Lips das Vorgehen. Eine Anfrage an den Main-Kinzig-Kreis, wie dieser mit den Immunitätsnachweisen verfährt und wie viele Beschäftigte diesen nicht erbracht haben, blieb unbeantwortet.

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