Laut Auskunft der Kreisverwaltung werden die betreffenden Personen aktuell angeschrieben. „Kontrollen haben entsprechend noch nicht stattgefunden“, berichtet Rehnert. Auch Bußgelder seien somit noch keine verhängt worden. Folglich wurden bislang noch keine Tätigkeitsverbote ausgesprochen, solche stehen im „abgestuften Verfahren der Sanktionierung“ nämlich erst an nachgeordneter Stelle.
Im Vogelsberg wartet die Kreisverwaltung indes noch auf Rückmeldungen: 416 Personen aus 101 Einrichtungen sind dort bislang ohne Immunitätsnachweis. „Insgesamt fallen im Vogelsbergkreis 575 Einrichtungen unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht, hiervon haben sich rund 90 bislang noch nicht gemeldet“, erklärt die Kreispressestelle in Lauterbach. (Lesen Sie hier: Neuer Anlauf für Corona-Impflicht? Vorstoß aus Hessen, Bayern und Baden-Württemberg)
Im Vogelsberg seien ebenfalls bislang keine Auffälligkeiten zu verzeichnen gewesen. Pressesprecher Christian Lips erklärt dazu weiter: „In verschiedenen verpflichteten Einrichtungen wurden Beratungsgespräche geführt. Diese wurden den Kontrollen vorangestellt. Vor-Ort-Kontrollen in verpflichteten Einrichtungen gab es allerdings bisher noch nicht.“
Auch im Vogelsbergkreis seien bislang keine sanktionierenden Konsequenzen gezogen worden. „Gibt es Beratungs- und Überzeugungsbedarf, steht das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises den Einrichtungen im Kreisgebiet allerdings zur Verfügung“, schildert Lips das Vorgehen. Eine Anfrage an den Main-Kinzig-Kreis, wie dieser mit den Immunitätsnachweisen verfährt und wie viele Beschäftigte diesen nicht erbracht haben, blieb unbeantwortet.