Allerdings: „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“, ergänzt Peter Wöbbeking, Leiter der Außenstelle der Autobahn GmbH in Fulda. „Es ist sehr gut möglich, dass gegen die Planungen geklagt wird. Deshalb müssen unsere Unterlagen so hieb- und stichfest sein, dass sie im Zweifel vor einem Gericht Bestand haben“, erklärt Wöbbeking.
Die Autobahn GmbH nimmt bei ihren Planungen bereits den Lärm ins Visier, der durch die neue Ausfahrt Gersfeld in der Umgebung entstehen wird. In diesem Fall müsste der Bund für Lärmschutzmaßnahmen bezahlen. „Wenn es so ist, dass der Lärm durch die neue Anschlussstelle ausgelöst wird, dann zahlt der Bund für den Lärmschutz, etwa auf der B279“, erklärt Cord Lüebbe. „Es gilt die Faustregel: Je weiter entfernt ein Ort von der neuen Ausfahrt ist, desto geringer dürfte in der Regel der Einfluss der Autobahnabfahrt auf das Lärmgeschehen vor Ort sein“, ergänzt Ulrich Hansel, Planungschef von HessenMobil in Fulda.
Wann aber ist mit dem Baubeginn für die Ausfahrt zu rechnen? Lüebbe macht folgende Rechnung auf: Wenn die Pläne in zwei Jahren fertig sind und das Planfeststellungsverfahren zwei Jahre dauert, dann ist das Projekt frühestens 2027 baureif. Dann darf aber keine Klage eingereicht worden sein, und der Bund muss das erforderliche Geld geben. 2019 wurden die Kosten auf elf Millionen Euro geschätzt.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Jürgen Lenders, Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestags, lobt die Planungen, die auch einen Mitfahrerparkplatz für Berufspendler sowie den Rückbau und eine Rekultivierung an der B279 vorsehen. Lenders: „Die Planung für die Anschlussstelle wurde 2012 begonnen, als die FDP in Hessen der Regierung angehörte. Wenn der Verkehr auf der Autobahn gebündelt wird, dann gibt es parallel zur A7 weniger Verkehr auf der B279, so dass diese zur Landstraße abgestuft werden kann.“
Brand berichtet, er sei seit 2005 an dem Thema dran, als ihm die Anwohner in Rothemann und Döllbach von der Verkehrsbelastung berichteten. „Seither haben ich viel mit Land und Bund über die Interessen der Kommunen geredet, in Berlin und Wiesbaden konkrete Planungen eingefordert. 2016 wurde die Anschlussstelle zum Vorhaben des Bundes.“ Brand: „Es gilt, die legitimen Interessen der Kommunen und Anwohner am neuen Anschluss wie der B279 zu berücksichtigen und den Ausgleich der Interessen zu suchen. Das betrifft den Umweltschutz ebenso wie Belastungen durch alte wie neue Verkehre.“