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Für schnellere Verwesung: Beton-Grabkammern ersetzen Erdbestattung in Ehrenberg

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Von: Hartmut Zimmermann

Fulda: Beton-Grabkammern ersetzen Erdbestattung in Ehrenberg
In die Betonrahmen der Systemgräber am Seifertser Friedhof wurde kürzlich Pflanzerde eingefüllt. © Hartmut Zimmermann

Die Friedhofskapelle in Seiferts stammt aus dem Jahr 1567. Gleich neben dem ältesten Gebäude der ganzen Gemeinde Ehrenberg ist ein ganz innovatives Projekt entstanden: Dort hat die Kommune als erste im Landkreis Beton-Grabkammern anlegen lassen.

Seiferts - Die Ehrenberger haben sich für die in Bischofsheim und anderen Orten der fränkischen Rhön bereits bewährten „Systemgräber“ entschieden. Denn diese Bestattungsform gewährleistet, dass die Leichname in einer überschaubaren Frist verwesen. Das ist so, weil der Sarg in der Grabkammer von Luft umgeben und aufgrund einer Drainage vor Wasser geschützt ist.

Rhön: Beton-Grabkammern ersetzen Erdbestattung auf Friedhof

Damit löst das neue Gräberfeld ein Kernproblem des Seifertser Friedhofs. Denn aufgrund der Bodenbeschaffenheit war man dort beim Ausheben neuer Gräber immer auf unverweste Knochen gestoßen. Die Skelettteile, die bei den Arbeiten gefunden wurden, habe man unweit der Friedhofskapelle beigesetzt, sagt Bürgermeister Peter Kirchner (parteiunabhängig).

Insgesamt 18 Grabstätten sind unmittelbar neben der Kapelle entstanden. In ihnen werden die Särge nicht in der Erde beigesetzt, sondern stehen in einem Schacht aus vorgefertigten Beton-Elementen. Dieser wird nach oben mit einer aufnehmbaren Beton-Abdeckung verschlossen. Am vergangenen Donnerstag (12. Januar) wurde die verbleibende 40 Zentimeter hohe Erdschicht für die Grabbepflanzung aufgefüllt. Rund 250.000 Euro hat Ehrenberg für das Gesamtprojekt eingeplant.

Fulda: Beton-Grabkammern ersetzen Erdbestattung in Ehrenberg
Die 18 Systemgräber wurden auf der ausgehobenen Fläche neben der Friedhofskapelle aufgebaut. © Gemeinde Ehrenberg

„Nach der bisherigen Friedhofssatzung galt eine Ruhefrist von 30 Jahren. Das war aber nicht ausreichend, um eine vollständige Verwesung zu ermöglichen“, erläutert Kirchner. Eine Erweiterung des Friedhofs sei aber nicht möglich gewesen. Mit den Systemgräbern habe man dieses Problem gelöst. Denn die Hersteller garantierten eine völlige Verwesung innerhalb von 10 Jahren.

Für die neue Satzung habe die Gemeinde im Kreis Fulda entsprechend der geltenden Regeln die Frist auf 15 Jahre festgelegt. Auf Wunsch könne die Ruhefrist auch auf 20 Jahre verlängert werden. „Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre kommt diese Regelung dem Wunsch der Menschen entgegen – nicht selten entscheiden sich Menschen bewusst für eine Urnenbestattung, weil dann die Ruhezeit kürzer ist – auch um ihre Nachkommen zu entlasten“, berichtet Kirchner.

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Die kürzere Nutzungsdauer ermöglicht es nun auch, in Seiferts mit der vergleichsweise kleinen Friedhofsfläche auszukommen: „Weil für die Bestattungen kein Grab mehr ausgehoben werden muss, können die Wege zwischen den Grabstätten schmäler ausfallen, da kein Fahrzeug entlang rollt. So können auf dem Areal mehr Grabstätten als zuvor angelegt werden“, erläutert Bauamtsleiter Assel.

Totenruhe

Bei Arbeiten an Friedhöfen ist mitunter die Rede von der Wahrung der Totenruhe. Das bedeutet, dass Tote – ob nun als Leichnam oder Urne – nicht einfach aus dem Grab genommen und umgebettet werden dürfen. Geregelt sind die strengen Voraussetzungen dafür im Paragrafen 26 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes (FBG) von 2007.

„So dürfen Leichen nur zum Zweck der Umbettung oder auf polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Anordnung vor Ablauf der Ruhefristen aus der Grabstätte entfernt werden“, heißt es im Gesetz. Für die Umbettung muss der Gemeindevorstand des Bestattungsorts im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt die Erlaubnis erteilen. Dazu müssen besondere Gründe das öffentliche Interesse an der Wahrung der Totenruhe deutlich überwiegen. Urnen können auf Antrag des nächsten Angehörigen, im Einverständnis etwaiger weiterer Angehöriger, aus besonderen Gründen an eine andere Friedhofsverwaltung zur Beisetzung übersandt werden. (au)

Während klassische Tiefgräber 1,60 Meter tief ausgehoben werden, reichen die Betonwände der Systemgräber gut zwei Meter in die Erde. Sie stehen, wie Bauamtsleiter Thorsten Assel erklärt, auf einem Streifenfundament. Den Untergrund bildet eine Kiesschicht, auf der der Sarg abgestellt wird. Die Anlagen ermöglichen zwei Bestattungen. Das heißt: Ein zweiter Sarg kann auf einer Art Zwischenboden aus Holz abgestellt werden. Die Satzung, so ergänzt Bürgermeister Kirchner, erlaubt es auch, eine weitere Urne in dem Grab beizusetzen. (Lesen Sie auch: Friedhofsmauer ist einsturzgefährdet: 28 Gräber am Frauenberg müssen abgeräumt werden)

Die neue Gebührensatzung hat die Gemeindevertretung noch nicht beschlossen. Doch Kirchner geht davon aus, dass die Kosten wenig über denen einer herkömmlichen Erdbestattung liegen, weil die Investition über mehrere Jahrzehnte abgeschrieben werde.

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