Er dankte dem Landkreis Fulda und Landrat Bernd Woide, die sich über den gesamten Zeitraum für den Neubau der Hütte eingesetzt haben. Aber er zollte auch der HGON Respekt, denn nur wenn beide Verhandlungspartner zustimmen, könne es zu einem Ergebnis kommen.
Das Regierungspräsidium Kassel hat am 27. November 2020 den Antrag der Gemeinde Hofbieber auf Befreiung von den Schutzvorschriften für das Naturschutzgebiet Milseburg angenommen. Damit ist es möglich, dass im Naturschutzgebiet gebaut werden darf. Nur zwei Tage später reichte die HGON gegen diese Befreiung Klage beim Verwaltungsgericht Kassel ein. Die Befreiung sei rechtswidrig, weil die Milseburg ein mehrfach geschütztes Naturschutzgebiet sei, argumentierte die HGON.
Auch Landrat Bernd Woide (CDU) zeigt sich erleichtert, dass ein Kompromiss gefunden werden konnte, weil beide Seiten aufeinander zugegangen seien. „Wir können nun arbeiten, denn die Baugenehmigung ist vorhanden. Es ist eine gute Lösung“. Allerdings bedeute sie, „dass wir mit einem Provisorium hinsichtlich der Erschließung arbeiten müssen“. Der Landrat macht deutlich, dass mit dem Neubau der Hütte keine touristische Aufwertung und auch kein „Remmidemmi“ auf dem Berg beabsichtigt werde. „Wir sehen die Sensibilität des Naturraumes Milseburg.“
Vier Mediationen waren notwendig, um die Klage der HGON abzuwenden. Die Vermittlung war ein Vorschlag des Verwaltungsgerichtes Kassel, um eine mehrjährige Verhandlung zu vermeiden.